Sport- und Schützenvereine können Anträge ab sofort einreichen
Auch im Jahr 2025 fördert der Freistaat Bayern die Sport- und Schützenvereine wieder im Rahmen der „Vereinspauschale“. Die entsprechenden Anträge – digital oder noch in Papierform – können die im Stadtgebiet ansässigen Sport- und Schützenvereine ab sofort bei der Stadtverwaltung stellen. Stichtag zur Abgabe der Anträge ist der 3. März 2025. Nähere Informationen zur Vereinspauschale erhalten die Vereine unter www.landshut.de/vereinspauschale. Auch der Online-Antrag ist dort zu finden.
Die allgemeinen Fördervoraussetzungen für die Gewährung der Vereinspauschale sind in den Sportförderrichtlinien des Freistaates Bayern festgelegt. Der Verein muss Mitglied in einer vom Staatsministerium anerkannten Dachorganisation des bayerischen Sports sein, beispielsweise im Bayerischen Landes-Sportverband oder im Bayerischen Sportschützenbund. Die Förderhöhe ist abhängig von den Mitgliederzahlen der Vereine, wobei insbesondere die Anzahl der Kinder und Jugendlichen wie auch Mitglieder mit Behinderung besonders gewichtet werden sowie die Anzahl der im Verein tätigen anerkannten Übungsleiter. Es wird vorausgesetzt, dass als Bagatellgrenze mindestens 500 Mitgliedereinheiten erreicht werden.
Um die Vereinspauschale zu beantragen, müssen alle erforderlichen Unterlagen bis spätestens Montag, 3. März, bei der Stadtverwaltung eingegangen sein. Der Antrag auf Gewährung der Vereinspauschale steht online oder im PDF-Format zur Verfügung unter www.landshut.de/vereinspauschale. Für die Beantragung über das Online-Formular ist die Anmeldung mittels BayernID erforderlich. Zur Authentifizierung kann zum Beispiel die eID-Funktion des Personalausweises oder ein ELSTER-Unternehmenskonto genutzt werden.
In der „Liste der anerkannten Trainer- und Übungsleiterlizenzen“ mit Stand 29. November 2024 sind abschließend alle Übungsleiterlizenzen aufgelistet, die Anerkennung für die Vereinspauschale finden. Der Einsatz einer Lizenz kann bei Ermittlung der Bemessungsgrundlage höchstens bei zwei Vereinen berücksichtigt werden. Die Lizenz wird in diesem Fall bei beiden Vereinen je zur Hälfte gewichtet. Die „Erklärung zur Teilung von Lizenzen“ ist dem Antrag zwingend beizufügen. Übersteigt die Zahl der berücksichtigungsfähigen Trainer- und Übungsleiterlizenzen vier Prozent der Gesamtmitgliederzahl des Vereins, können die übersteigenden Lizenzen nicht angerechnet werden (Kappungsgrenze). Sollte ein neuer Freistellungsbescheid des Finanzamtes des Vereins vorliegen, so ist dieser ebenfalls beizulegen.
Die Stadtverwaltung rät den Landshuter Vereinen, die Anträge zur Vereinspauschale mindestens zwei bis drei Wochen vor der Abgabefrist einzureichen, um gegebenenfalls bei unvollständigen Unterlagen reagieren zu können. Nach dem 3. März können keine Anträge oder Nachreichungen von Unterlagen mehr angenommen werden (Ausschlussfrist), da alle für die Vereinspauschale zur Verfügung stehenden Fördermittel vom Freistaat Bayern auf der Grundlage der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Vereinsdaten verteilt werden.
Weitere Informationen zur Gewährung der Vereinspauschale sind auf der Homepage der Stadt Landshut unter www.landshut.de/vereinspauschale zu finden.
Auskünfte zur Vereinspauschale gibt die Stabsstelle Sport der Stadt Landshut gerne unter Telefon 0871-881455 oder per Mail an sport@landshut.de.