Positives FAZIT zu GRUNDSTEUERBESCHEIDEN

Stadtsteueramt verzeichnete Vielzahl von Anrufen – Nur wenige Widersprüche

Die Grundsteuerreform war für alle Landshuter Eigentümerinnen und Eigentümer zu Jahresbeginn eine Gesetzesänderung mit besonderer Tragweite. Auf einer eigens eingerichteten FAQ-Seite sowie auf den städtischen Kanälen konnten sich Betroffene umfassend informieren. Der Bedarf war groß, Nachfragen beantwortete das Stadtsteueramt zahlreich per E-Mail und Telefon. Das Finanzreferat zieht drei Monate nach Versand der Bescheide ein sehr positives Fazit.

Rund 30.000 Gebührenbescheide zur Grundsteuer hat das Stadtsteueramt Anfang Januar an die Landshuter Haushalte verschickt. In der Folge waren die Sachbearbeiter verstärkt im Telefondienst. Im Januar und Februar zählten die Kolleginnen und Kollegen durchschnittlich 150 Anrufe täglich, im März sank die Zahl auf rund 100 und später auf 50. Auch das E-Mail-

Aufkommen war in den vergangenen drei Monaten entsprechend hoch. „Die Kolleginnen und Kollegen haben hier außerordentlichen Einsatz gezeigt, alle Anfragen schnellstmöglich und mit viel Fachkompetenz abzuarbeiten“, lobt Oberbürgermeister Putz. Aus Sicht des Rathauschefs ist es besonders erfreulich, dass es trotz der Vielzahl an versendeten Bescheiden nur rund 200 Widersprüche gab, von denen die allermeisten bereits im persönlichen Gespräch geklärt werden konnten. Nach derzeitigem Stand werden nur neun zur Klärung und Entscheidung an die zuständige Widerspruchsbehörde – die Regierung von

Niederbayern – weitergeleitet, teilt das Stadtsteueramt mit. „Diese geringe Quote ist ein Beleg für die gute Informations- und Aufklärungsarbeit der städtischen Fachstellen“, betont Putz.

Die Grundsteuerreform war notwendig geworden, da das Bundesverfassungsgericht die bisherige Regelung im April 2018 als verfassungswidrig einstufte, weil sie gegen das Gleichheitsprinzip des Grundgesetzes verstieß. Bund und Länder haben in der Folge eine umfassende Reform der Grundsteuer auf den Weg gebracht. Der Bayerische Landtag verabschiedete im November 2021 ein neues Bayerisches Grundsteuergesetz, das auf einem Flächenmodell beruht. Das reine Flächenmodell hat zum Ziel, einfacher und unbürokratischer zu sein als ein wertabhängiges Modell und darüber hinaus auch stabiler. Die Entkopplung der Höhe der Grundsteuer vom Wert des Grundstücks soll laufende Steuererhöhungen aufgrund steigender Immobilienpreise ausschließen.

Unter dem Grundsatz der Aufkommensneutralität (die Einnahmen für die Stadt bleiben gleich den bisherigen) wurde in Landshut im Oktoberplenum 2024 der Hebesatz für die Grundsteuer A, welche für Betriebe mit Land- und Forstwirtschaft gilt, leicht auf 295 Prozent gesenkt (früher 300 Prozent). Für die Grundsteuer B, die alle sonstigen Grundvermögen wie Wohngebäude, Eigentumswohnungen und Gewerbeimmobilien betrifft, wurde ein Hebesatz in Höhe von 483 Prozent (früher 430 Prozent) festgesetzt. Einen entsprechenden Stadtratsantrag dazu hatte die CSU-Fraktion im Frühjahr 2024 gestellt.

 

Foto:
Stadt Landshut
Bildtext:
Rund 30.000 Gebührenbescheide zur Grundsteuer hat das Stadtsteueramt Anfang Januar versendet. Die Widerspruchsquote war sehr gering, auch dank vieler telefonischer Gespräche mit den Bürgerinnen und Bürgern.

weitere Beiträge