Queer in Niederbayern e. V.: Jetzt muss Bundestag Verantwortung für LSBTIQ* wahrnehmen
Am Freitag, den 26. Oktober hat der Bundesrat den Antrag der Länder Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein auf die Bundesratsinitiative zur Ergänzung von Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes (GG) positiv beschieden, dem auch andere Bundesländer beigetreten sind. Dazu erklärt Anja König, Co-Vorsitzende des Vereins „Queer in Niederbayern e. V.:
„Die Bundesratsinitiative der 4 Bundesländer zu Artikel 3 GG ist ein historischer Schritt. Sie sendet ein klares Signal des Zusammenhalts an alle lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans* und intergeschlechtlichen sowie weiteren queeren Menschen (LSBTIQ*) in Deutschland. Gerade jetzt, wo Queerfeindlichkeit nachweislich massiv steigt, ist dieses Zeichen des Bundesrates für LSBTIQ* von besonderer Bedeutung. Jetzt liegt es am Bundestag, die politische Verantwortung zu übernehmen. Die Demokratie zu schützen, muss auch den expliziten Schutz von LSBTIQ* einschließen.“
Und der Co-Vorsitzende Herbert Lohmeyer ergänzt: „Bei der Einführung des Grundgesetzes wurden LSBTIQ* in Art. 3 als verfolgte Gruppe im Nationalsozialismus bewusst ausgelassen. Diese rechtliche Lücke schuf den Boden für eine jahrzehntelange Kriminalisierung und Verfolgung queeren Lebens in der Bundesrepublik, z. B. für den §175, der erst 1994 abgeschafft wurde. Dieser historische Fehler muss nach 76 Jahren endlich korrigiert werden, um queeres Leben jetzt und in der Zukunft zu schützen. Die Grundgesetzergänzung ist seit Jahrzehnten ein zentrales queerpolitisches Anliegen, für das die Community gemeinsam mit starken Verbündeten wie das Deutsche Institut für Menschenrechte, pro familia oder auch dem LSVD+ Verband Queere Vielfalt aus der Zivilgesellschaft und die Kirchen eintritt. Es ist an der Zeit, dass die Bundesrepublik unmissverständlich klarstellt: Die gesamte queere Community steht unter dem Schutz des Grundgesetzes.“
„Bei der Beschlussfassung im Bundesrat“, so Lohmeyer weiter, „hat wenig überraschend die Vertretung der CSU/FW-Landesregierung gegen die Grundgesetzergänzung gestimmt. Und das, obwohl z. B. in Gesprächen mit uns viele Vertreter*innen der CSU ständig zusichern, dass eine Ergänzung des Art. 3 GG an der CSU nicht scheitern wird. Besonders von CDU/CSU auf Bundesebene wünschen wir uns jetzt einen offenen Austausch zu diesem Thema.“
Am Freitag, den 26. Sept. haben sich mehrere Landesregierungen der Union im Bundesrat explizit für die Grundgesetzergänzung ausgesprochen.
„Wir laden alle Demokrat*innen ein, gemeinsam für Respekt, Vielfalt und Gleichberechtigung im Grundgesetz einzutreten. Die Grundgesetzergänzung für LSBTIQ* ist kein Nischenthema, sie ist im Kern die Verteidigung unserer demokratischen Werte,“ ergänzt abschließend Anja König.