Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Haslinger,
der Seniorenbeirat bittet Sie, die Verwaltung der Stadt anzuweisen, im Sozialausschuss darüber zu berichten, welche Konsequenzen die Stadt vor allem aus der Hitzeperiode der Jahre 2025 und 2026 zieht bzw. gezogen hat, um hitzebedingten Gesundheitsgefahren vor allem für ältere Menschen entgegenzuwirken, und welche Maßnahmen über bereits eingeleitete hinaus für die Zukunft geplant sind.
Im Einzelnen darf ich auf Folgendes hinweisen:
Im Zuge des Klimawandels sind Hitzewellen in Deutschland häufiger geworden. Der Sommer 2026 (Juni bis August) gehörte zu den heißesten und trockensten seit Messbeginn in Bayern mit Durchschnittstemperaturen von rund 20 Grad und neuen Spitzenwerten von über 40 Grad. Laut RKI-Berechnungen kam es im Freistaat Bayern in den sommerlichen Wochen zu Hitzetoten in einer Spanne
von ca. 1.420 bis 2.770.
Hitze stellt ein Gesundheitsrisiko für alle dar. Zu den besonders Gefährdeten zählen vor allem ältere und pflegebedürftige Menschen.
Der Klimawandel macht auch vor den Toren der Stadt Landshut nicht Halt. Die Stadt Landshut ist im Rahmen der ihr obliegenden Daseinsvorsorge gehalten, ihre Bürgerinnen und Bürger vor Hitze und extremer Hitze effektiv zu schützen. Hierzu gehören auch städtebauliche Maßnahmen. Studien zeigen, dass z. B. durch das Anpflanzen von Bäumen und die Schaffung von Wasser- und Grünflächen die Hitzebelastung reduziert und die hitzebedingten Gesundheitsgefährdungen gesenkt werden können. Bestehende Ungerechtigkeiten in der Verteilung von Umweltressourcen und -risiken sind vorrangig abzubauen.
Im Bereich der stationären Altenpflege werden u. a. folgende Maßnahmen
diskutiert:
– Raumklima: Einsatz von Ventilatoren, mobilen Klimageräten oder
Beschattung sowie Nutzung kühlerer Bereiche
– Flüssigkeits- und Nahrungsmanagement: Anpassung von Trinkplänen und
leichtem Essen (z. B. wasserreiche Früchte, Slush-Eis)
– Körperliche Kühlung: Verwendung von Kühlwesten, feuchten Tüchern
oder Kühlakkus
– Arbeitsorganisation: Flexible Anpassung von Arbeits- und Pausenzeiten
für das Pflegepersonal bei starker Hitze
Dem Seniorenbeirat ist bekannt, dass die Stadt Landshut, abgesehen vom Magdalenenheim und dem Hl.-Geist-Spital, keine Altenpflegeheime betreibt. Die Altenhilfe, wie sie im SGB XII definiert ist, fällt jedoch nach der Bayerischen Verfassung und der Bayerischen Gemeindeordnung in den Aufgabenbereich des eigenen Wirkungskreises einer Kommune. Im Rahmen der Daseinsvorsorge ist es daher Aufgabe der Stadt Landshut, für Rahmenbedingungen zu sorgen, die dazu beitragen, Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, zu
verhüten, zu überwinden oder zu mildern und alten Menschen die Möglichkeit zu erhalten, selbstbestimmt am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen und ihre Fähigkeiten zur Selbsthilfe zu stärken.
Der Seniorenbeirat bittet die Stadt, im Landshuter Seniorentreff eine Klimaanlage einzurichten. Dem Vernehmen nach soll die Verwaltung für das nächste Haushaltsjahr entsprechende Mittel bereits beantragt haben. Die Verwaltung kann sich insoweit der Unterstützung durch den Seniorenbeirat gewiss sein.
Freundliche Grüße
Franz Wöfl
Vorsitzender des Seniorenbeirates
Foto: Archiv DIESUNDDAS/hjl