Eisenbahn-Bundesamt ruft zur Beteiligung auf – Auch alle Landshuter gefragt
Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) informiert darüber, dass ab sofort die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes läuft. Das EBA hat den Lärmaktionsplan dazu zunächst als Entwurf veröffentlicht. Bis zum 2. Januar 2024 besteht nun die Gelegenheit, dem EBA eine Rückmeldung zum Entwurf sowie zu dem Beteiligungsverfahren zu geben. Weitere Informationen dazu sind unter www.laermaktionsplanung-schiene.de zu finden.
Nach der Angabe des EBA haben über 11.000 Bürgerinnen und Bürger an der ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung teilgenommen. Zuvor hatte das EBA Lärmkarten für die Eisenbahnstrecken des Bundes berechnet und veröffentlicht. In einer interaktiven Kartenanwendung konnten die Bürger angeben, wo sie sich durch Schienenlärm gestört fühlen und verschiedene Aussagen zu ihrer Lärmsituation treffen. Erstmalig gab es eine gesonderte Beteiligungsmöglichkeit für Kommunen. Der Aufforderung des EBA zur Teilnahme sind über 300 Kommunen nachgekommen – auch die Stadt Landshut.
Die größte Übereinstimmung besteht bei der hohen Schutzbedürftigkeit von Wohnraum. Aber auch Parks und andere ruhige Gebiete werden von Kommunen als besonders schützenswert angesehen. Fast alle Kommunen fordern eine schnellere Planung und Umsetzung von Maß-nahmen zum Lärmschutz, heißt es in einer Mitteilung des Deutschen Städtetags. Auch die Bereitstellung von mehr Mitteln zur Finanzierung des Lärmsanierungsprogrammes wird sehr oft verlangt. Trotz aller Kritik am Verkehrsträger Schiene erkennen sehr viele Kommunen – selbst bei starker Belastung – die Vorteile des Schienenverkehrs. Sie sprechen sich teils deutlich für die Verlagerung des Verkehrs von der Straße auf die Schiene aus. Gleichzeitig wird ein adäquater und umfassender Lärmschutz von den Kommunen gefordert, zum Beispiel eine vollständige Erstattung der Kosten für den Einbau von Schallschutzfenstern.
Weitere Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Belastungsanalyse des EBA sind im Entwurf des Lärmaktionsplanes nachzulesen. Er kann online unter www.eba.bund.de/lap oder auf www.laermaktionsplanung-schiene.de heruntergeladen werden.
Die Lärmaktionsplanung des EBA sieht zwei Beteiligungsphasen vor. In der ersten Phase konnten die Teilnehmer über eine interaktive Kartenanwendung einen Ort angeben, an dem sie sich durch Schienenlärm gestört fühlen. Zu jedem benannten Ort konnten sie verschiedene Aussagen zur Lärmsituation treffen. Die nun startende zweite Phase läuft bis 2. Januar 2024. In dieser Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung können Bürgerinnen und Bürger den Lärmaktionsplan-Entwurf bewerten und eine Rückmeldung zum Verfahren geben.