AUSWEITUNG von WASSERSCHUTZGEBIETEN

Ausweitung von Wasserschutzgebieten auf den Einzugsbereich von Trinkwassernotbrunnen im Rahmen der Katastrophenschutzvorsorge

Trinkwassernotbrunnen stellen einen wichtigen Baustein im Rahmen der Katastrophenhilfe dar. So sollen diese Brunnen im Bedarfsfall (z.B. durch Sabotage, Blackout, allgemeine Verunreinigung der Trinkwasserleitung) die Grundversorgung mit Wasser (15l/Tag für bis zu 30 Tage) für eine bestimmte Personenanzahl, insbesondere in Großstädten) sicherstellen.

Aus unserer Sicht sollte einer Rückfallebene von kritischer Infrastruktur ein ebenso hoher oder vergleichbarer Schutzstatus zukommen, wie der kritischen Infrastruktur selbst. Da es sich bei vielen bereits vorhandenen Notbrunnen um Bestandsinfrastruktur aus dem kalten Krieg bzw. aus stillgelegten Brauereien handelt und eine vollumfängliche Etablierung eines Wasserschutzgebietes mit sämtlichen Schutzzonen an vielen Stellen nichts umsetzbar sein dürfte, sollte als Minimalziel daher die Errichtung einer Kernschutzzone um die Entnahmestelle selbst angestrebt werden.

 

Bildbeschreibung: Bezirksvorsitzender Dr. Stefan Kluge mit Bezirksgeschäftsführer Andreas Leichtfuß
Foto: AKU Niederbayern

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