FREIE WÄHLER-Fraktion positioniert sich gegen überambitionierte SANIERUNGSPFLICHTEN für WOHNIMMOBILIEN und öffentliche GEBÄUDE  

Dringlichkeitsantrag im Plenum gestellt

 

Behringer warnt vor „Heizungsgesetz 2.0“ und fordert Vorfahrt für mehr Wohnraum

München. Die europäischen Gesetzgeber haben sich auf eine Novelle der EU-Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie verständigt: Mitgliedstaaten müssen in den kommenden zwei Jahren Maßnahmen ergreifen, um bis 2030 den Primärenergieverbrauch von Wohngebäuden um 16 Prozent zu senken. „Die Richtlinie sieht große Umsetzungsspielräume für Mitgliedsstaaten vor. Dadurch droht ein ‚Heizungsgesetz 2.0‘, wenn nicht sämtliche Stellschrauben im Sinne der Gebäudeeigentümer genutzt werden. Mittels Dringlichkeitsantrag stemmen wir FREIE WÄHLER uns im Landtag daher gegen die überambitionierten Sanierungspflichten für Wohnimmobilien und öffentliche Gebäude“, erklärt der Sprecher für Wohnen und Bauen Martin Behringer.

Expertenschätzungen zufolge könnten die gesetzlich erzwungenen Sanierungen in Deutschland bis 2030 knapp 140 Milliarden Euro kosten. Betroffen seien vor allem Eigentümer alter Gebäude mit hohem Energieverbrauch. „In Zeiten gestiegener Zinsen und explodierender Baupreise ist das nicht hinnehmbar. Die ohnehin stark rückläufige Bau- und Sanierungstätigkeit darf nicht durch zusätzliche Vorgaben ausgebremst werden“, betont Behringer. Die EU-Sanierungsrichtlinie sei ein Brennglas, unter dem die Probleme am Bau offengelegt würden. „Anstatt die Baukosten mit immer mehr Anforderungen in die Höhe zu treiben, braucht es dringend Vereinfachungen in den einschlägigen Regelwerken. Hier gilt es in Brüssel, Berlin und auch in München anzusetzen“, so Behringer.

Zudem habe das federführende Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen bereits angekündigt, die Sanierung von Krankenhäusern und Schulen durch eine nationale Strategie zu forcieren. „Die Finanzlage vieler Kommunen ist schon heute äußerst angespannt. Überambitionierte Sanierungsvorgaben gefährden die Stabilität der kommunalen Haushalte weiter“, warnt der Landtagsabgeordnete.

Behringer stellt zudem klar: „Im Jahr 2023 wurde mit dem Gebäudeenergiegesetz festgelegt, dass Öl- und Gasheizungen noch bis 2045 betrieben werden dürfen. Auf dieses Versprechen haben sich zahlreiche Hauseigentümer, die ihre fossile Heizung ein letztes Mal erneuert haben, verlassen.“ Die EU-Richtlinie sehe nun aber eine fünf Jahre kürzere Frist bis 2040 vor. Daher müsse geprüft werden, wie sichergestellt werden könne, dass kein Hauseigentümer im Jahr 2040 zum vorzeitigen Ausbau einer funktionstüchtigen Öl- oder Gasheizung gezwungen werde.

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Florian Streibl, Felix Locke, Martin Behringer, Tobias Beck, Dr. Martin Brunnhuber, Susann Enders, Stefan Frühbeißer, Johann Groß, Wolfgang Hauber, Bernhard Heinisch, Alexander Hold, Marina Jakob, Michael Koller, Nikolaus Kraus, Josef Lausch, Christian Lindinger, Rainer Ludwig, Ulrike Müller, Prof. Dr. Michael Piazolo, Bernhard Pohl, Julian Preidl, Anton Rittel, Markus Saller, Martin Scharf, Werner Schießl, Gabi Schmidt, Roswitha Toso, Roland Weigert, Jutta Widmann, Benno Zierer, Felix Freiherr von Zobel, Thomas Zöller und Fraktion (FREIE WÄHLER),

Klaus Holetschek, Michael Hofmann, Prof. Dr. Winfried Bausback, Tanja Schorer-Dremel, Martin Wagle, Jürgen Baumgärtner, Kerstin Schreyer, Konrad Baur, Jürgen Eberwein, Dr. Stefan Ebner, Andreas Kaufmann, Jochen Kohler, Joachim Konrad, Benjamin Miskowitsch, Martin Mittag, Walter Nussel, Jenny Schack, Josef Schmid, Thorsten Schwab, Steffen Vogel und Fraktion (CSU)

Gegen überambitionierte Sanierungspflichten für Wohnimmobilien und öffentliche Gebäude – für eine sozial verträgliche Ausgestaltung von EU-Energiesparregeln!

 

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich bei der Übertragung der EU-Sanierungsvor[1]gaben für Gebäude (EPBD = Energy Performance of Buildings Directive) in nationales Recht gegenüber dem Bund dafür einzusetzen, dass………………

─ keine Sanierungspflichten oder verbindliche Mindeststandards für einzelne Wohngebäude eingeführt werden,

─ einer finanziellen Überforderung von privaten Immobilieneigentümern durch groß[1]zügige Förderangebote vorgebeugt wird,

─ eine Eins-zu-Eins-Umsetzung der europäischen Regeln ohne nationale Zusatzanforderungen erfolgt,

─ sämtliche Spielräume für Ausnahmen auf nationaler Ebene ausgeschöpft werden,

─ geprüft wird, wie die gesetzlich mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) zugesagte

Laufzeit von Öl- und Gasheizungen bis 2045 beibehalten werden kann.

Begründung:

Die europäischen Gesetzgeber haben sich auf die Novelle der EU-Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie (EPBD) verständigt. Die Mitgliedstaaten müssen in den kommenden

zwei Jahren Maßnahmen ergreifen, um bis 2030 den Primärenergieverbrauch von

Wohngebäuden um 16 Prozent zu senken. Mindestens 55 Prozent des durchschnittlich

gesenkten Primärenergieverbrauchs müssen durch die Sanierung derjenigen Gebäude

mit der geringsten Energieeffizienz erreicht werden

 

Fotos: FREIE WÄHLER

 

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