FREIE WÄHLER-Fraktion will WOHNEIGENTUMSQUOTE steigern

Zobel fordert Steuerbegünstigung für selbstgenutzte Immobilien

München. Die Verfügbarkeit von bezahlbarem Wohnraum ist ein hohes Gut. In Bayern liegt die Wohneigentumsquote aktuell bei etwa 51 Prozent – eine Steigerung ist auch als Maßnahme gegen Altersarmut erstrebenswert. Daher setzt sich die FREIE WÄHLER Landtagsfraktion mittels Dringlichkeitsantrag im Plenum am Donnerstag für eine Stärkung von Wohneigentum ein. „Um die Eigenheimquote zu erhöhen, haben wir in der Vergangenheit bereits verschiedene Initiativen erfolgreich auf den Weg gebracht. Dazu gehört beispielsweise die Eigenheimzulage. In gefragten Lagen besteht allerdings nach wie vor erheblicher Mangel an bezahlbarem Wohnraum“, erklärt der steuerpolitische Sprecher Felix von Zobel.

Die Finanzierung von Immobilien zum erstmaligen Selbstbezug stelle gerade für private Bauherren eine große Herausforderung dar. „Für selbstgenutztes Wohneigentum gibt es im geltenden Bundesrecht keine steuerliche Förderung im Rahmen der Einkommensteuer. Eine finanzielle Entlastung der privaten Käufer wäre daher ein guter Anreiz zur Erhöhung der Wohneigentumsquote. Daher sollte beim Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum eine Steuerbegünstigung eingeführt werden, um einem Mangel an Wohnraum entgegenzuwirken“, so Zobel weiter. Durch diese Entlastung könnte die Finanzierung für Selbstnutzer erleichtert werden.

„Im Rahmen einer Bundesratsinitiative haben wir als FREIE WÄHLER-Fraktion bereits im Jahr 2023 eine steuerliche Förderung des Erwerbs von selbstgenutztem Wohneigentum gefordert. Unter Verweis, dass insbesondere junge Menschen und Familien, die bereits konkrete Pläne für den Erwerb von Wohneigentum haben, von den gestiegenen Zinsen sowie der Baupreisentwicklung betroffen sind, wurde vom Bund die Einführung einer Steuerbegünstigung verlangt“, erklärt Zobel. Vorbild für eine konkrete Ausgestaltung der steuerlichen Förderung sollten Instrumente sein, die in der Vergangenheit bereits erfolgreich waren. Bei der Wahl seien nicht nur Finanzierungs-, sondern auch Wirkungsaspekte zu berücksichtigen und mit den bestehenden steuerlichen Grundsätzen in Einklang zu bringen.

Foto:
Zobel – FREIE WÄHLER Fraktion

 

 

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