Die Frist für Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 läuft noch bis 1. Januar 2024
Bis 19. Januar kommenden Jahres müssen alle alten Führerscheine, die berühmten „Lappen“ (grau, rosa oder DDR-Führerschein) der Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970, umgetauscht werden. Die Fahrerlaubnisbehörde bittet deshalb alle Betroffenen, zeitnah den Umtausch zu beantragen, damit die neuen Dokumente ausgestellt werden können. Wer bereits einen Scheckkartenführerschein besitzt oder erst ab 1971 geboren ist, muss den Umtausch noch nicht durchführen. Sollten Autofahrer feststellen, dass sie einen alten Führerschein der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1964 noch nicht umgetauscht haben, muss der entsprechende Antrag schnellstmöglich gestellt werden.
Alle Informationen zum Pflichtumtausch sind unter www.landshut.de/fuehrerscheinumtausch zu finden. Für die Antragstellung wird ein biometrisches Passfoto, ein gültiger Ausweis beziehungsweise Pass sowie der bisherige Führerschein benötigt. Termine zum Umtausch können unter www.landshut.de/fahrerlaubnisundzulassung vereinbart werden.
Falls der alte Führerschein nicht von der Stadt Landshut ausgestellt wurde, müssen Betroffene bei der ausstellenden Behörde eine Karteikartenabschrift anfordern und diese direkt an die Führerscheinstelle in Landshut übersenden lassen. Bei Fragen ist die Stadt per E-Mail an fuehrerscheinstelle@landshut.de oder telefonisch unter 0871-882545 erreichbar.
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Archiv DIESUNDDAS/hjl