Anträge für Pflichtumtausch nun auch online möglich
Alle Papierführerscheine der Geburtsjahrgänge 1953 und später haben mittlerweile ihre Gültigkeit verloren und müssten bei rechtzeitiger Antragstellung bereits umgetauscht sein. Lediglich die Geburtsjahrgänge vor 1953 können den Papierführerschein bis 2033 umtauschen.
Nun müssen die Kartenführerscheine, die 1999 bis 2001 ausgestellt worden sind, bis zum 19.01.2026 umgetauscht werden. Die Führerscheinstelle am Landratsamt Landshut bittet deshalb alle Betroffenen, umgehend den Umtausch zu beantragen, damit die neuen Dokumente rechtzeitig ausgestellt werden können. Wir weisen darauf hin, dass bei hohem Antragsaufkommen, Anträge die erst zum Jahresende gestellt werden, ggf. nicht rechtzeitig bearbeitet werden können.
Die Anträge zum Umtausch und alle Informationen sind auf der Homepage des Landratsamtes zu finden: www.landkreis–landshut.de (Unterpunkt: Führerscheinstelle). Mit dem unterschriebenen Antrag muss ein aktuelles biometrisches Passfoto (nicht älter als drei Monate) sowie eine Kopie des Personalausweises und des Führerscheins an die Führerscheinstelle geschickt werden. Der Pflichtumtausch des Führerscheins sowie der Antrag auf internationalem Führerschein, ist nun auch als Onlineantrag verfügbar.
Bei Fragen können Sie sich an fahrerlaubnis@landkreis-landshut.de oder 0871/4082156, -2163 oder -2153 wenden. Die Antragsbearbeitung dauert, je nach Antragsaufkommen, 2-3 Monate.
Bzgl. der weiteren „Bewerbung des Pflichtumtauschs kompakt folgende Infos: Der Bundesrat hat am 15.02.2019 dem gestaffelten Pflichtumtausch von Führerscheinen zugestimmt.
Nun müssen die unbefristeten Kartenführerscheine umgetauscht werden:
Ausstellungsjahr | Führerscheinumtausch bis |
1999 bis 2001 | 19.01.2026 Bitte jetzt umtauschen |
2002 bis 2004 | 19.01.2027 Bitte ab Februar 2026 umtauschen |
2005 bis 2007 | 19.01.2028 Bitte warten |
2008 | 19.01.2029 Bitte warten |
2009 | 19.01.2030 Bitte warten |
2010 | 19.01.2031 Bitte warten |
2011 | 19.01.2032 Bitte warten |
2012 bis 18.01.2013 | 19.01.2033 Bitte warten |
Der Umtausch kann persönlich beantragt werden, schriftlich (Formular auf Homepage: Umtausch in Scheckkartenführerschein – Führerscheinstelle / Verkehrswesen | Landkreis Landshut) oder als Online-Antrag, der ebenfalls auf www.landkreis–landshut.de zu finden ist.
Notwendige Unterlagen für die Antragstellung sind neben dem Antrag eine Kopie von Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung, Kopie des Führerscheins und ein aktuelles biometrisches Foto, das nicht älter als drei Monate ist.
Foto: Archiv DIESUNDDAS/hjl