Gerlach: Mehr als zwei MILLIONEN ANTRÄGE auf LANDESPFLEGEGELD

Bayerns Pflegeministerin zum fünfjährigen Jubiläum: Landespflegegeld ist bayerische Erfolgsgeschichte – Anträge für dieses Jahr noch bis 31.12. stellen

Auch fünf Jahre nach der Einführung des bayerischen Landespflegegeldes ist das Interesse an dieser Unterstützung für Pflegebedürftige groß. Darauf hat Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Judith Gerlach anlässlich der diesjährigen Auszahlungsrunde hingewiesen. Gerlach sagte am Sonntag in München: „Vor fünf Jahren wurde das Landespflegegeld eingeführt, um Pflegebedürftige in Bayern finanziell zu unterstützen. Die Nachfrage ist seitdem ungebrochen hoch. Für dieses Jahr haben wir kürzlich rund 430 Millionen Euro ausgezahlt. Damit haben wir die Marke von zwei Millionen Anträgen überschritten und seit der Einführung im Oktober 2018 rund 2,3 Milliarden Euro ausgezahlt.“

Die Ministerin betonte: „Mit dem Landespflegegeld stärken wir das Selbstbestimmungsrecht und die gesellschaftliche Teilhabe von rund 500.000 Pflegebedürftigen im Freistaat, denen Pflegegrad 2 und höher zuerkannt worden ist. Diese jährliche bayerische Einmalzahlung ist eine Erfolgsgeschichte. Mit dem Geld können sich Pflegebedürftige etwas gönnen, was sie sich in ihrem normalen Alltag nicht leisten können. Sie können auch pflegenden Angehörigen und anderen Menschen, die sie bei der Bewältigung ihres schwierigen Alltags unterstützen, eine finanzielle Anerkennung zukommen lassen. Wir erhalten viele positive Rückmeldungen.“

Anspruch auf das Landespflegegeld haben alle Bürgerinnen und Bürger, deren Hauptwohnsitz in Bayern liegt und die mit Pflegegrad 2 oder höher eingestuft worden sind. Sie können jedes Jahr eine Einmalzahlung von 1.000 Euro beantragen, die sie frei verwenden dürfen.

Prognosen des aktualisierten Pflegegutachtens Bayern 2050 zufolge könnte die Zahl der Pflegebedürftigen im Freistaat bis zum Jahr 2050 auf zwischen rd. 850.000 und fast 1,1 Millionen Menschen steigen. Zum Vergleich: Im Dezember 2021 waren in Bayern 578.147 Menschen pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes. Details dazu erfahren Sie hier.

Anträge für den Zeitraum 2022/2023 können noch bis 31. Dezember 2023 gestellt werden. Gerlach erläuterte: „Um die Frist zu wahren, ist es möglich, Anträge zunächst auch ohne die Einstufung der Pflegekasse zum Pflegegrad einzureichen. Diese kann dann nachgereicht werden.“

Weitere Informationen zum Bayerischen Landespflegegeld gibt es im Internet unter www.lfp.bayern.de oder unter www.landespflegegeld.bayern.de.

 

Bildquelle:
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention

 

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