GRUNDWASSERVERUNREINIGUNG im INDUSTRIEGEBIET

Aktuelle Untersuchungsergebnisse schränken Gefahrenbereich ein

Stadt warnt im verbleibenden betroffenen Gebiet weiter vor Grundwassernutzung

Infolge eines Großbrands bei einem Lebensmittelhersteller an der Altdorfer Straße und der deshalb erforderlichen Löscharbeiten sind im August vergangenen Jahres Löschwasser und -schaum bis ins Grundwasser gelangt und haben dieses verunreinigt. Die Stadt Landshut warnte deswegen seither im betroffenen Bereich des Industriegebiets vor der Nutzung des Grundwassers. In fachlicher Abstimmung mit dem Gesundheitsamt und dem Wasserwirtschaftsamt Landshut hat die Stadt bereits im Spätherbst 2024 umfangreiche Untersuchungen veranlasst, um den bislang relativ weit bemessenen Gefährdungsbereich eingrenzen zu können. Dazu wurden Ende November zahlreiche Grundwasser-Beprobungen vorgenommen, wobei vor allem die vorhandenen Gartenbrunnen sehr hilfreich waren. Inzwischen liegen die Ergebnisse dieser Grundwasserproben vor – und diese zeigen eine deutliche Verbesserung der Situation. „Vom anfänglich recht großen Warnbereich bleibt erfreulicherweise kaum etwas übrig“, sagt Benedikt Haseneder, Leiter des Amts für Umwelt-, Klima- und Naturschutz der Stadt Landshut. Lediglich in einem direkt an das Firmengelände angrenzenden Bereich – dessen genauer Umfang der beigefügten Karte entnommen werden kann – müsse weiterhin vor der Nutzung des Grundwassers gewarnt werden.

Die Schadstoffkonzentrationen haben mit Ausnahme von Nickel im Vergleich zu den vorherigen Messungen weiter stark abgenommen. Auf den wenigen, im aktualisierten Warnbereich verbleibenden Grundstücken ist aber nach wie vor von einer geringen Kontamination des Grundwassers auszugehen. Die betroffenen Anwohner bleiben daher aufgefordert, weiterhin kein Grundwasser insbesondere zum Gießen des Gartens zu nutzen. Auf keinen Fall darf in solchem Wasser gebadet werden – etwa in mit Grundwasser befüllten Becken. Natürlich darf im betroffenen Warnbereich auch kein Grundwasser getrunken werden. Das gilt allen voran für Kinder, ältere Menschen, kranke oder vorgeschädigte Personen. Klarstellend weist die Stadt Landshut nochmals darauf hin, dass die Warnung ausschließlich für Grundwasser gilt. Das Trinkwasser (Leitungswasser) ist von der Grundwasser-Kontamination nicht betroffen und kann selbstverständlich bedenkenlos verwendet und getrunken werden.

 

Grafik:
Stadt Landshut
Bildtext:
Im rot markierten, direkt an das Firmengelände angrenzenden Bereich des Industriegebiets ist nach wie vor von einer geringen Kontamination des Grundwassers auszugehen. Daher wird dort vor der Nutzung des Grundwassers auch weiterhin gewarnt.

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