Gesetzesänderung tritt am Dienstag in Kraft
Aufgrund einer Gesetzesänderung durch den Freistaat dürfen ab 1. April alle elektrisch betriebenen Fahrzeuge mit einem E am Ende des Kennzeichens auf allen öffentlichen Parkplätzen der Stadt Landshut bis zu maximal drei Stunden kostenlos parken.
Zu beachten ist trotz der bayernweiten Änderung, dass die zulässige Höchstparkdauer eines öffentlichen Parkplatzes dadurch nicht außer Kraft gesetzt wird und weniger als drei Stunden betragen kann. Parkt man beispielsweise in der Neustadt, darf man dort somit trotz grundlegender Gebührenbefreiung nicht länger als eine Stunde stehen.
Statt einen Parkschein am Automaten zu lösen oder die „Easy Park“-App zu nutzen, reicht es aus, wenn eine eingestellte Parkscheibe mit Uhrzeit des Parkbeginns im Wagen gut sichtbar platziert ist. Auf Parkplätzen, bei denen nur Tagestickets möglich sind, zum Beispiel auf der Grieserwiese, ist bei einer Parkdauer von mehr als drei Stunden zusätzlich ein Parkticket zu lösen und mit der Parkscheibe gut sichtbar im Auto auszulegen. Die Gesamtparkzeit verlängert sich in diesen Fällen um drei Stunden.
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