MdB Oßner: „Bundesverfassungsgericht stärkt Rechte des Parlaments“

Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Eilverfahren darüber geurteilt, dass das Gebäudeenergiegesetz (GEG) der rot-grün-gelben Bundesregierung nicht im Eilverfahren binnen einer Woche im Bundestag entschieden werden darf.

Der direkt gewählte Abgeordnete der Region Landshut-Kelheim Florian Oßner (CSU) sieht in dem Gerichtsurteil eine Stärkung der parlamentarischen Arbeit:

„Der wiederholte Versuch der Ampelregierung, das Parlament durch zu kurzfristige Verfahren bei Gesetzesvorhaben quasi auszuschließen, hat jetzt durch Karlsruhe eine klare Absage erhalten. Das ist eine schwere Klatsche für die Bundesregierung von Olaf Scholz und ein großer Gewinn für die parlamentarische Arbeit für uns als CSU und die Öffentlichkeit. Klimaschutz kann nicht mit der Brechstange beschlossen werden. So wie bisher kann es im Deutschen Bundestag nicht weitergehen, wir brauchen ordentliche Verfahren zur Mitberatung. Das Heizgesetz hat das ganze Land verunsichert. Nun braucht es nachvollziehbare Lösungen, welche von den Hauseigentümern am Ende auch umgesetzt werden können. Wir werden deshalb den hohen Druck auf die Ampel-Koalition aufrechterhalten.“

Foto:
Oßner priv.

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