Marlene Schönberger, Bundestagsabgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen, begrüßt die am 15. Oktober vom Bundestag beschlossene Reform der Notfallversorgung.
Zugleich fordert sie die bayerische Staatsregierung und die Kommunen in Niederbayern auf, die neuen Regelungen zügig und konsequent umzusetzen.
Wesentliche Teile der Reform gehen auf grüne Vorarbeit zurück. Die Reform wurde bereits während der Ampel-Koalition erarbeitet. In der neuen Legislatur brachten die Grünen die Reform mit einem eigenen Gesetzentwurf erneut auf die politische Tagesordnung. „Das nun beschlossene Gesetz deckt sich in weiten Teilen mit unserem Vorschlag, den wir bereits vor einem Jahr eingebracht haben. Umso bedauerlicher ist es, dass seitdem so viel Zeit vergangen ist, obwohl die wesentlichen Inhalte längst auf dem Tisch lagen“, erklärt Schönberger.
Von der Reform profitieren sowohl Patientinnen und Patienten als auch die Beschäftigten im Gesundheitswesen. „Das Gesetz kann die Notfallversorgung deutlich verbessern, das Personal entlasten und zugleich die Gesundheitsausgaben um etwa 1,2 Milliarden Euro senken. Entscheidend ist dabei ein neuer Blick auf die Notfallversorgung: Nicht jeder Notfall erfordert den Einsatz des Rettungsdienstes oder eine Behandlung in der Notaufnahme. Viele Menschen können bereits vor Ort – etwa zu Hause oder im Pflegeheim – oder telemedizinisch versorgt werden“, erläutert die Abgeordnete. Auch die Vermittlung nach einem Notruf soll gezielter erfolgen. So werden unnötige Wartezeiten und Umwege für Hilfesuchende vermieden und gleichzeitig Rettungskräfte und Notaufnahmen entlastet.
Entscheidend ist nun die Umsetzung vor Ort. Denn Rettungsdienst und Notfallversorgung werden maßgeblich auf Landes- und kommunaler Ebene organisiert. „Ein Gesetz allein verbessert noch nicht die Versorgung der Menschen vor Ort. Ob die Reform tatsächlich bei den Menschen in Bayern ankommt, hängt entscheidend davon ab, wie die Staatsregierung und die Kommunen sie umsetzen. Dafür braucht es klare Zeitpläne, die notwendigen Anpassungen im Bayerischen Rettungsdienstgesetz und einen abgestimmten Prozess, an dem Krankenhäuser, Kassenärztinnen und Kassenärzte sowie die Rettungsdienste beteiligt sind“, betont Schönberger.
Kritisch bewertet die Grünen-Abgeordnete zudem das Zusammenspiel der Reform mit den Sparmaßnahmen der Koalition: „Das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz droht die Ziele der Notfallreform zu unterlaufen. Da die ambulante Versorgung gedeckelt wird, werden Arzttermine knapper. Dadurch steigt das Risiko, dass noch mehr Menschen auf Notaufnahmen angewiesen sind. Hinzu kommt ein strukturelles Problem bei der Finanzierung. Die Notfallreform sieht keine ausreichende Vergütung für ambulante Notfallbehandlungen vor, wenn Patienten durch den Rettungsdienst in die Notaufnahme gebracht werden. Für Krankenhäuser entsteht dadurch ein finanzieller Fehlanreiz, Patientinnen und Patienten stationär aufzunehmen, obwohl dies medizinisch nicht notwendig wäre. Das belastet die Betroffenen unnötig und verursacht vermeidbare Kosten für die Krankkassen. Eine gute Notfallversorgung braucht deshalb auch eine verlässliche Finanzierung der ambulanten Versorgung.“