Verkehrsminister Bernreiter: „Bayern tritt kräftig in die Pedale!“
- Seit 2023 rund 600 Kilometer Radwege neu gebaut
- Mehr als 12.000 Abstellanlagen für Räder gefördert
- Minister Bernreiter: „Einfachere Förderung für mehr Radinfrastruktur!“
Drei Jahre Bayerisches Radgesetz: Seit dem 1. August 2023 ist es in Kraft und hat den Radverkehr im Freistaat seitdem weiter vorangebracht. Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter: „Der Radverkehr ist ein Schlüssel für eine klimafreundliche Mobilität und trägt wesentlich zur Lebensqualität in Städten und Gemeinden bei. Unsere Fortschritte zeigen: Wir sind auf dem richtigen Weg! Der Ausbau bei der Radinfrastruktur kann sich wirklich sehen lassen. Gemeinsam mit den Kommunen erreichen wir spürbare Verbesserungen vor Ort. Wir vereinfachen bei der Förderung der Radinfrastruktur die Antragstellung und haben mit den Landkreisen und kreisfreien Städten ein abgestimmtes bayernweites Zielnetz für den Alltagsradverkehr veröffentlicht.“
Ein Ziel im Bayerischen Radgesetz ist der Bau von insgesamt 1.500 Kilometern neuer Radwege im Zeitraum 2023 bis Ende 2030. Davon sind landesweit im Zeitraum 2023 bis 2025 bereits rund 600 Kilometer von Kommunen und Freistaat neu gebaut worden. In den Ausbau und Erhalt von Radwegen entlang von Staats- und Bundesstraßen werden jährlich über 50 Millionen Euro investiert. Freistaat und Bund unterstützen die Kommunen beim Ausbau ihrer Radinfrastruktur mit attraktiven Förderprogrammen. Im Doppelhaushalt 2026/27 sind für die Förderung des Radverkehrs insgesamt 69 Millionen Euro pro Jahr von Freistaat und Bund eingeplant. Der Freistaat fördert dabei auch den Bau von Fahrradabstellanlagen. Im Jahr 2025 wurden über 4.000 Abstellplätze für Fahrräder an Haltestellen und Bahnhöfen in ganz Bayern gefördert. Das gute Ergebnis aus den Vorjahren wird damit weiter fortgesetzt, sodass mittlerweile insgesamt rund 12.000 neue Fahrradabstellanlagen gefördert werden konnten.
Ziel der Staatsregierung ist es, das bayerische Förderwesen vollständig zu digitalisieren, zu vereinfachen und zu bündeln. Auf der Fördermanagementplattform Bayern (https://foerderung.bayern.de) können Kommunen seit Frühjahr 2026 ihre Förderanträge im Radverkehr in digitaler Form stellen. Damit erleichtert der Freistaat den Kommunen die Möglichkeit, Fördermittel in Anspruch zu nehmen und will dies als nächsten Schritt auch bis hin zur volldigitalen Sachbearbeitung, Verbescheidung und Förderabwicklung führen.
Das Radnetz Bayern besteht aus dem Alltagsnetz „Radverkehrsnetz Bayern“ zur Anbindung von Städten und Gemeinden und dem Freizeitnetz „Bayernnetz für Radler“. Nach umfassender Abstimmung mit Landkreisen, kreisfreien Städten und Staatlichen Bauämtern sowie der Aufbereitung des Netzentwurfs liegt das „Radverkehrsnetz Bayern“ nun als Zielnetz vor (https://radlland-bayern.de/radverkehrsnetz-bayern). Ziel des Freistaates ist es, gemeinsam mit den Kommunen langfristig attraktive, durchgängige und sichere Radverbindungen im „Radnetz Bayern“ zu schaffen. Zur Umsetzung entsprechender Neu- und Ausbauvorhaben stehen den Kommunen attraktive Förderprogramme des Freistaates und des Bundes zur Verfügung. Insbesondere für interkommunale Radwegeprojekte bietet der Freistaat mit der Radoffensive Klimaland Bayern und dem Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (BayGVFG) Fördersätze von bis zu 80 Prozent.