„PUBLIC VIEWING “ zur Fußball-EM

Stadt Landshut bittet um schriftliche Anzeige der geplanten Übertragungen

Die Fernsehübertragungen der vom 14. Juni bis zum 14. Juli stattfindenden FußballEuropameisterschaft sind zum Teil erst nach 22 Uhr und damit nach Beginn der Nachtruhe beendet. Deshalb müssen für das „Public Viewing“ im öffentlichen Bereich Regelungen für die Zeiten nach 22 Uhr getroffen werden. Dazu hat die Bundesregierung auch zur diesjährigen Fußball-Europameisterschaft eine Verordnung erlassen, die die rechtlichen Rahmenbedingungen liefert, unter denen die Stadt Landshut Ausnahmen zum Lärmschutz zulassen kann. Diese ermöglichen unter anderem „Public Viewing“Veranstaltungen nach 22 Uhr.

Trotz der erweiterten rechtlichen Möglichkeiten, gilt es in jedem Einzelfall zwischen dem Schutz der Nachtruhe der Nachbarschaft und dem öffentlichen Interesse an den

Übertragungen abzuwägen. Aus diesem Grund bittet die Stadt darum, alle geplanten „Public Viewings“ in Form einer schriftlichen Anzeige mitzuteilen. Der entsprechende Vordruck zum Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung ist online unter www.landshut.de/antraege im Unterpunkt „Umwelt“ zu finden. Die Anzeige ist bis 7. Juni an das Amt für Umwelt-, Klima- und Naturschutz zu richten und entweder per E-Mail an umweltschutz@landshut.de oder per Post an Stadt Landshut, Amt für Umwelt-, Klima- & Naturschutz, Luitpoldstraße 29a, 84034 Landshut, zu übermitteln.

Wichtiger Hinweis: Sollte die Übertragung der EM-Spiele in einem Gaststättenfreibetrieb stattfinden, weist die Stadt zudem darauf hin, dass das Fernsehgerät innerhalb der konzessionierten Freibewirtungsfläche der Gaststätte aufzustellen ist. Das zusätzliche

Aufstellen von Tischen und Stühlen und eine damit verbundene Erweiterung der Freibewirtungsfläche sind nicht erlaubt.

 

Foto:
Archiv DIESUNDDAS/hjl

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