Bundesverfassungsgericht erklärt Nachtragshaushalt der Ampel für verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat am heutigen Mittwoch den von der Ampelkoalition beschlossenen Nachtragshaushalt 2021 für verfassungswidrig erklärt. Damit gab das höchste deutsche Gericht der Normenkontrollklage von Abgeordneten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion statt. Dazu nimmt der CSU-Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Landshut-Kelheim und Obmann im Haushaltsausschuss, Florian Oßner Stellung:
„Wir als Haushaltspolitiker haben heute einen klaren Auftrag für finanzpolitische Vernunft und haushaltspolitische Disziplin von den obersten Richter in Deutschland bekommen. Das Bundesverfassungsgericht hat der unseriösen Haushaltspolitik der SPD/Grüne/FDP-geführten Ampel einen Riegel vorgeschoben. Die Haushaltstricks waren am Ende doch zu offensichtlich, die Bundesregierung ist damit entlarvt.“
Die Ampel-Koalitionäre müssen jetzt ein 60-Milliarden-Loch im Haushalt stopfen. Laut Gericht sind frühzeitige deutliche Warnungen vor möglichen Verfassungsverstößen missachtet worden. Damit wurden erhebliche Risiken sehenden Auges in Kauf genommen.
Haushaltsloch über 60 Milliarden
Das Bundesverfassungsgericht ist der Argumentation von CDU/CSU in allen wesentlichen Punkten gefolgt. So fehlte der notwendige Veranlassungszusammenhang zwischen der festgestellten Notsituation und der ergriffenen Krisenbewältigungsmaßnahme. Vorherige Pandemie-Gelder wurden für Klimaschutzmaßnahmen zweckentfremdet. Zudem wurde der Nachtragshaushalt über 60 Milliarden Euro für 2021 nach Ablauf des Haushaltsjahres verabschiedet, was den Haushaltsgrundsätzen widerspricht. „In meinen Bundestagsreden durfte ich mehrfach darauf hinweisen. Das Urteil ist damit eine Sternstunde für solide Staatsfinanzen“, so der Haushaltspolitiker Oßner abschließend.