Gesetzentwurf der Bayerischen Staatsregierung ist ein Angriff auf das Volksbegehren „Rettet die Bienen!“
Hilpoltstein/München, 11.08.2025 – Am 12. August endet die Frist für Stellungnahmen der Verbände zum sogenannten 4. Modernisierungsgesetz. Unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus sollen darin erstmals Vorgaben aus dem Volksbegehren Artenvielfalt – „Rettet die Bienen!“ gestrichen werden. Essentielle Informationsquellen wie die Berichte zum Biotopverbund, zur Biolandwirtschaft und zum Zustand der Natur in Bayern wären davon betroffen. Der Trägerkreis des Volksbegehrens aus ÖDP, LBV, Bündnis 90/Die Grünen und der Gregor Louis oder Umweltstiftung (GLSU) sieht darin einen klaren Angriff auf den Willen der mehr als 1,7 Millionen Bürgerinnen und Bürgern, die 2019 für mehr Schutz der Artenvielfalt in Bayern unterschrieben haben. Aus Sicht des Trägerkreises ist der Vorschlag der Regierung kein sogenanntes Modernisierungs-, sondern vielmehr ein Naturschutz-Verhinderungs-Gesetz. Der Naturschutz steht aktuell in vielen Bereichen unter politischem Druck, dabei ist die Biodiversitätskrise dringender denn je und auch das Artensterben in Bayern längst nicht gestoppt.
Agnes Becker, Beauftragte des Volksbegehrens und ÖDP-Landesvorsitzende:
„Das sogenannte Modernisierungsgesetz ist ein Angriff auf das Volksbegehren, den wir nicht akzeptieren können. Der Wunsch von 1,7 Millionen Bürgerinnen und Bürgern nach einem konsequenten Schutz von Natur und Artenvielfalt darf nicht einfach übergangen werden. Wir sehen hier einen Präzedenzfall, der weitere Änderungen und Schwächungen des Naturschutzrechts nach sich ziehen kann. Das werden wir nicht hinnehmen.“
Dr. Norbert Schäffer, LBV-Vorsitzender:
„Den Aufwand an Berichtspflichten als unzumutbar darzustellen, ist eine aktuell weit verbreitete Strategie, um den Abbau von gesetzlichen Standards zu erreichen. Doch genauso unverzichtbar wie das Fieberthermometer beim Arzt sind auch die Berichte und Zahlen für den Naturschutz. Nur mit einer klaren Diagnose lassen sich Probleme effektiv angehen und beheben. Wo es echte Potenziale für Bürokratieabbau gibt, sollten diese genutzt werden. Beim Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlage und der Artenvielfalt dürfen jedoch keine Abstriche gemacht werden.“
Ludwig Hartmann, Vizepräsident des Bayerischen Landtags (Bündnis 90/Die Grünen):
„Die jährlichen Berichte zum Biotopverbund oder zur Biolandwirtschaft sind kein bürokratischer Ballast, sondern zentrale Gradmesser für den Zustand der Natur in Bayern. Sie zeigen, ob die Staatsregierung ihre Versprechen aus dem Volksbegehren einhält – oder nicht. Wir fordern dabei keine ausufernden Berichte, sondern einfache und aussagekräftige Darstellungen der aktuellen Zahlen, Maßnahmen und Entwicklungen. Es muss nachvollziehbar bleiben, ob Versprechen eingehalten und der Wille der Bevölkerung geachtet wird.“
Claus Obermeier, Vorstand der Gregor Louis oder Umweltstiftung (GLUS):
„Auch auf europäischer Ebene sollen im Rahmen des sogenannten ‚Omnibus-Verfahrens‘ Berichtspflichten abgeschafft werden. Hier stellt sich die bayerische Regierung gegen wichtige Naturschutzgesetze wie die EU-Wiederherstellungsverordnung (WVO). Diese fordert in vielen Bereichen nur die Einhaltung von Zielen, die Bayern sich längst gesetzt hat. Wenn die Staatsregierung zu ihren Versprechen steht, muss die WVO umgesetzt werden. Die geplanten Streichungen im Naturschutzgesetz gehen über einen sinnvollen und notwendigen Bürokratieabbau hinaus. Es sollen unter dessen Deckmantel Informationsrechte für die Bürgerinnen und Bürger ausgehölt werden!“