In ihrem aktuellen Pressestatement fordert die Junge Union (JU) Landshut-Stadt die Einführung einer Arbeitspflicht für Asylbewerber in Landshut.
Das Gesetz gibt es her, so sollen nach einer Neuregelung des § 5 Abs.1 Asylbewerberleistungsgesetz vom 27. Februar die Asylbewerber Arbeitsmöglichkeiten bei staatlichen, bei kommunalen und bei gemeinnützigen Trägern bekommen, wenn das Arbeitsergebnis der Allgemeinheit dient. Der JU-Kreisvorsitzende Johannes Alfery führt an: „Neben der Möglichkeit sich etwas Geld hinzu zu verdienen und der Landshuter Gesellschaft etwas zurück zu geben, wird dadurch die Akzeptanz gegenüber Asylbewerbern verbessert“. Bereits jetzt gibt es einige Kommunen, wie beispielsweise den Landkreis Saale-Orla in Thüringen, die eine solche Arbeitspflicht eingeführt haben. Das Feedback der Asylbewerber und der Betreuer ist positiv.
Viele von ihnen sind froh einen Beitrag leisten zu können. Aktuell fehle es vielen an einem geregelten Alltag. Die Arbeitspflicht schaffe Struktur und helfe dabei die Sprache zu lernen. Die JU sieht in Landshut im gemeinnützigen Bereich einige Möglichkeiten für eine derartige Betätigung. „Von den syrischen Flüchtlingen aus 2015 arbeiten heute lediglich 30 Prozent sozialversicherungspflichtig, die Arbeitspflicht kann ein Integrationsbaustein in den Arbeitsmarkt sein“, betont Alfery.
Foto: Alfery priv.