Gerlach führt PRAXISANLEITERBONUS ein

Bayerns Gesundheitsministerin ruft zu Entwicklung innovativer Praxisanleitungskonzepte auf

Bayern führt 2025 einen Praxisanleiterbonus zur Etablierung von innovativen Praxisanleitungskonzepten in der Pflege ein. Darauf hat Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Judith Gerlach am Montag hingewiesen. Gerlach betonte: „Wir stellen 1,8 Millionen Euro bereit, um innovative Praxisanleitungskonzepte zu fördern. Der Bonus für Praxisanleitende beträgt 10.000 Euro pro Konzept und kann bis zu 180 Mal vergeben werden.“

Gerlach erklärte: „Die Praxisanleitung spielt eine entscheidende Rolle im Theorie-Praxis-Transfer in der Ausbildung. Mit dem Praxisanleiterbonus möchten wir ein starkes Signal für Qualität und Innovation in der Praxisanleitung setzen. Ich rufe alle Praxisanleitenden auf, innovative und praktisch erprobte Konzepte vorzubereiten und einzureichen.“

Gerlach ergänzte: „Wir suchen nach Konzepten, die sowohl in geplanten und strukturierten als auch in spontanen Anleitungssituationen umsetzbar sind. Die Praxisanleitungskonzepte werden veröffentlicht. Damit erhoffen wir uns eine flächendeckende Verbesserung der Praxisanleitung über alle Versorgungsbereiche hinweg. Ziel ist es, die Kompetenzen der Auszubildenden optimal zu fördern und zu entwickeln. Innovative Praxisanleitungen sind ein wichtiges Zeichen für die gelingende Umsetzung der generalistischen Pflegeausbildung.“

Die Projekte können ab sofort entwickelt und in der Praxis angewendet werden. Bewerbungen für den Bonus werden ab 1. April 2025 beim Landesamt für Pflege entgegengenommen. Die Auszahlung erfolgt nach der Bewilligung. Unterlagen können bis 30. November 2025 eingereicht werden. Die Förderung wird nach der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Unterlagen vergeben. Ein Leitfaden zur Entwicklung von Praxisanleitungskonzepten sowie die zur Einreichung notwendigen Formulare und weitere Informationen stehen auf der Webseite des Landesamtes für Pflege unter https://www.lfp.bayern.de/pranbeip/ zur Verfügung. Das Programm wird auf Beschluss des Bayerischen Landtags aufgelegt.

 

Foto:
Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention

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