Die FREIEN WÄHLER Bayern weisen die Forderung der Linkspartei nach einem Wahlrecht für Ausländer ohne deutsche Staatsbürgerschaft entschieden zurück.
Der Vorstoß der Linken, allen Ausländern nach fünf Jahren Aufenthalt in Deutschland das Wahlrecht einzuräumen, widerspricht klar dem Geist und den Grundprinzipien unseres Grundgesetzes.
Hubert Aiwanger, Bundes- und Landesvorsitzender der FREIEN WÄHLER sowie stellvertretender bayerischer Ministerpräsident, sagt:
„Das Wahlrecht gehört zur Staatsbürgerschaft. Unser Grundgesetz ist hier eindeutig. Wer in Deutschland über die politische Zukunft mitentscheiden will, muss sich auch klar zu unserem Land, unseren Werten und unserer Rechtsordnung bekennen. Dafür gibt es den rechtsstaatlichen Weg der Einbürgerung. Eine Aufweichung des Wahlrechts lehnen wir entschieden ab.“
Aiwanger verweist darauf, dass das Bundesverfassungsgericht bereits 1990 unmissverständlich festgestellt hat, dass die Staatsgewalt vom deutschen Volk ausgeht und damit von den deutschen Staatsangehörigen. Das Wahlrecht ist ein Kernbestandteil der demokratischen Ordnung und nicht beliebig ausweitbar.
Auch Hans Martin Grötsch, Generalsekretär der FREIEN WÄHLER Bayern, kritisiert den Vorstoß scharf:
„Die Linke verlässt mit dieser Forderung den Boden unseres Demokratieverständnisses. Rechte und Pflichten gehören zusammen. Wer dauerhaft Teil unseres Staatsvolkes werden und wählen will, kann die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben. Ein Wahlrecht allein auf Grundlage eines Aufenthaltsstatus würde das Vertrauen in unsere demokratischen Regeln massiv beschädigen.“
Die FREIEN WÄHLER Bayern betonen, dass Demokratie klare Regeln braucht. Das Wahlrecht darf nicht von Staatsbürgerschaft, Verantwortung und Zugehörigkeit zum deutschen Staatsvolk entkoppelt werden.