Offener BRIEF an den Landkreis LANDSHUT und den Bezirk NIEDERBAYERN

Behindertenbeirat fordert klare Haltung gegen Kürzungsvorschläge bei der Eingliederungshilfe

Menschenrechte, Selbstbestimmung und gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen dürfen nicht unter Finanzierungsvorbehalt gestellt werden. Der Behindertenbeirat des Landkreises Landshut fordert den Landkreis Landshut und den Bezirk Niederbayern auf, öffentlich Stellung zu den bekannt gewordenen Kürzungsvorschlägen bei der Eingliederungshilfe zu beziehen und sich klar zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu bekennen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen sind derzeit tief verunsichert. Viele sind wütend, viele haben Angst. Anlass dafür ist ein vor wenigen Wochen bekannt gewordenes Papier einer gemeinsamen Arbeitsgruppe aus Bundeskanzleramt, mehreren Bundesministerien, Bundesländern und den kommunalen Spitzenverbänden.
In diesem sogenannten „Vorschlagsbuch“ werden weitreichende Kürzungen insbesondere bei der Eingliederungshilfe, aber auch in weiteren Bereichen wie der Kinder- und Jugendhilfe diskutiert. Maßgeblich beteiligt an diesen Überlegungen waren die kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene. Diese Verbände vertreten auch die Interessen der kommunalen Ebene und sprechen damit mittelbar auch in Ihrem Namen.
Umso besorgniserregender ist es, dass bisher weder vom Landkreis Landshut noch vom Bezirk Niederbayern eine öffentliche Stellungnahme zu diesen Vorschlägen lässt bei vielen Betroffenen die Sorge entstehen, dass die vorgeschlagenen Kürzungen auch auf kommunaler Ebene Unterstützung finden könnten.
Dabei geht es hier nicht in erster Linie um Verwaltungsreformen oder Effizienzsteigerungen. Es geht um Menschenrechte.
Es geht um das Recht auf Bildung, um das Recht auf Selbstbestimmung, um das Recht auf gesellschaftliche Teilhabe und damit um die grundlegenden Rechte von Menschen mit Behinderungen. Diese Rechte sind nicht verhandelbar. Deutschland hat sich mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2009 ausdrücklich dazu verpflichtet, sie zu achten, zu schützen und zu verwirklichen.
Besonders kritisch sehen wir, dass Menschen mit Behinderungen und ihre Interessenvertretungen nach den bislang bekannten Informationen nicht an den Beratungen der Arbeitsgruppe beteiligt wurden. Dies widerspricht dem Grundsatz „Nichts über uns ohne uns“ und steht im Widerspruch zu Artikel 4 Absatz 3 der UN-Behindertenrechtskonvention, der die Beteiligung von Menschen mit Behinderungen an allen sie betreffenden Entscheidungen ausdrücklich verlangt.
Viele der diskutierten Vorschläge vermitteln den Eindruck, Menschen mit Behinderungen würden vor allem unter dem Gesichtspunkt ihrer Kosten betrachtet. Der jahrzehntelange Kampf für Gleichberechtigung, Inklusion und Selbstbestimmung droht dadurch in den Hintergrund zu geraten. Die Errungenschaften des Bundesteilhabegesetzes und die Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention dürfen nicht schrittweise ausgehöhlt werden.
Wir wissen um die schwierige finanzielle Lage vieler Kommunen. Die Lösung finanzieller Probleme darf jedoch nicht darin bestehen, die Rechte derjenigen einzuschränken, die auf Unterstützung angewiesen sind. Eine inklusive Gesellschaft zeigt sich gerade darin, wie sie mit ihren schwächsten und verletzlichsten Mitgliedern umgeht.
Deshalb fordern wir Sie auf,

öffentlich und unmissverständlich Stellung zu den bekannt gewordenen Kürzungsvorschlägen zu beziehen,

deutlich zu machen, dass die Rechte von Menschen mit Behinderungen nicht zur Disposition stehen,

sich innerhalb Ihrer kommunalen Spitzenverbände gegen Vorschläge einzusetzen, die den Zielen der UN-Behindertenrechtskonvention widersprechen,

sich für eine verbindliche Beteiligung von Menschen mit Behinderungen und ihrer Interessenvertretungen an allen sie betreffenden Reformprozessen einzusetzen,

und sich gegenüber Bund und Ländern für eine auskömmliche Finanzierung sozialer Leistungen einzusetzen, ohne dabei die Rechte von Menschen mit Behinderungen infrage zu stellen.
Wir appellieren zugleich an die Öffentlichkeit, die aktuelle Diskussion aufmerksam zu verfolgen. Die Frage, wie unsere Gesellschaft mit Menschen mit Behinderungen umgeht, betrifft nicht nur die unmittelbar Betroffenen. Sie ist eine Frage der Menschenwürde, der Solidarität und des gesellschaftlichen Zusammenhalts.

 

Mit freundlichen Grüßen:
Mario Weidisch, 1. Vorsitzender
William Gröger, 2. Vorsitzender
Beate Stierstorfer, Schriftführerin

 

Foto: Pixabay/truthseeker08

 

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