Was es bei den Unterlagen für die Festzeltbetriebe zu beachten gilt
Auch 2027 heißt es auf der Grieserwiese wieder „Duid is“ – dann bei der 641. Frühjahrsdult ab Anfang April sowie auf der 688. Bartlmädult im August. Zu einer gelungenen Festwoche tragen neben den Schaustellern und Beschickern die Festwirte bei. Potenzielle Betreiber haben nun wieder die Möglichkeit, sich zu bewerben.
Die Frühjahrsdult findet im kommenden Jahr von 9. bis 18. April statt, die Bartlmädult beginnt am 20. und endet am 29. August. Interesse kann man an den drei Zeltstandplätzen „Südwest“, „Nordost“ sowie „Preysingallee“ bekunden. Bewerbungen für den Festzeltbetrieb sind bis spätestens 1. Oktober bei der Stadt Landshut, Ordnungsamt, Sachgebiet Marktwesen und Verbraucherschutz, Luitpoldstraße 29 a, 84034 Landshut einzureichen. Nur form- und fristgerecht sowie vollständig eingehende Bewerbungen nehmen am Auswahlverfahren teil (Ausschlussfrist). Für jede der traditionsreichen Veranstaltungen ist eine separate Bewerbung einzureichen.
Die Bewerbung muss folgende Unterlagen enthalten: den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Bewerbungsbogen „Festzeltbetrieb“ sowie zusätzliche angeforderte beziehungsweise notwendige Bewerbungsunterlagen digital als PDF, wie in den Vergaberichtlinie, Bewertungskriterien und dem Bewerbungsbogen aufgeführt. Die genannten Dokumente für den Festzeltbetrieb können online unter www.landshut.de/dulten heruntergeladen oder mit einem Freiumschlag per Post angefordert werden.
Eine Bewerbung begründet keinen Rechtsanspruch auf Zulassung oder Zuweisung eines bestimmten Standplatzes. Mündliche Absprachen sind nicht rechtsverbindlich. Bewerberinnen oder Bewerber, die bis 1. März 2027 keine schriftliche Zusage erhalten haben, konnten nicht berücksichtigt werden. Eine schriftliche Absage wird nur auf Antrag erteilt.
Auch Bewerbungen für die Vergnügungs- und Verkaufsdult sind ab sofort und bis 1. Oktober möglich. Details hierzu sind über den bereits genannten Link zu entnehmen.
Weitere Informationen zu den Dulten gibt es auch unter www.dult-landshut.de.