Allgemeinverfügung zum Schutz Minderjähriger und vor rechtswidrigem Konsum
Die Stadt Landshut erlässt eine entsprechende Allgemeinverfügung, die das öffentliche Konsumieren von Cannabis auf dem und um das Festgelände der am kommenden Freitag beginnenden Landshuter Frühjahrsdult untersagt. Während der Öffnungszeiten ist der Konsum auf den betroffenen Flächen der Grieserwiese sowie der angrenzenden Ringelstecherwiese und der Preysingallee nicht erlaubt.
Seit dem 1. April darf in Deutschland mit Einschränkungen legal Cannabis konsumiert werden. Dem Gesetz entsprechend darf man sich einen Joint aber nicht überall anzünden – insbesondere im Umkreis von Kindergärten, Schulen, Jugendeinrichtungen oder Sportplätzen etwa wird der öffentliche Konsum nicht geduldet. Die traditionellen Dulten der Stadt sind Veranstaltungen für die ganze Familie, auf denen tausende junger Menschen Spaß haben. Entsprechend viele Eltern aus der Region besuchen das Volksfest gerne mit ihren Kindern. Bis zum 21. April stehen auf dem Gelände der Frühjahrsdult wieder Festzelte sowie zahlreiche Buden und Fahrgeschäfte von Schaustellern. Die Regelungen des neuen Cannabisgesetzes verbieten den Konsum in unmittelbarer Nähe von Minderjährigen. Analog zu diesen Verankerungen im Gesetz wird auch auf dem Festplatz verfahren.
Mit der Allgemeinverfügung will die Stadt in Zusammenarbeit mit der Polizei dem Kinder- und Jugendschutz auf dem Festgelände Rechnung tragen. Konfliktsituationen in Bezug auf das gesetzliche Verbot des „Kiffens“ in unmittelbarer Nähe zu Kindern und minderjährigen Jugendlichen sollen dadurch vermieden werden. Zudem wird damit auch sicherheitsrechtlichen Aspekten in Bezug auf die erst kürzlich eingeführte neue Gesetzeslage entsprochen. Zahlreiche Kommunen verfahren ebenfalls so oder planen eine ähnliche Vorgehensweise.
Wo das Cannabis-Verbot gilt ist im der Allgemeinverfügung beiliegenden Lageplan nachvollziehbar. Die Allgemeinverfügung ist im Amtsblatt der Stadt Landshut veröffentlicht und auch online unter www.landshut.de/amtsblatt (Amtsblätter 2024) abrufbar. Sowohl die Einhaltung des gesetzlich bestehenden Konsumverbots als auch die Regelungen der Allgemeinverfügung kontrolliert die Polizei. Die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten obliegt der Stadt Landshut.
Foto: Archiv DIESUNDDAS/hjl