Neue FAHRPREISE im MVV zum 01.01.2027

Die Gesellschafter des Münchner Verkehrs- und Tarifverbundes (MVV) haben in ihrer heutigen Sitzung im Münchner Rathaus beschlossen, zum 01. Januar 2027 eine Fahrpreisanpassung von durchschnittlich 4,9 Prozent vorzunehmen.

Die Anpassung erfolgt, um die gestiegenen Betriebskosten, insbesondere für Treibstoffe, aufzufangen. Dabei bleiben die Preise der stark nachgefragten Tickets wie der Kurzstrecke, der Einzelfahrkarte für die Zone M oder für eine einzelne Zone und für die Kindertageskarte unverändert. Beim Sozialticket (Monatskarte S) wird mit dem Entfall der Sperrzeit für den Ticketinhaber der Wunsch vieler Nutzenden erfüllt.

Größte Vereinfachung des MVV-Tarifs seit der Tarifreform 2019 Gemeinsam mit den Verkehrsunternehmen hat die Verbundgesellschaft in den vergangenen Monaten die Weiterentwicklung des MVV-Tarifs, insbesondere des Tarif-Sortiments geprüft. Ergebnisse daraus fließen in den kommenden MVV-Gemeinschaftstarif ab 01. Januar 2027 ein:

*   der MVV-Ausbildungstarif (2027: Jugend- und Ausbildungstarif) wurde überarbeitet und verschlankt,

*   beim Sozialticket (Monatskarte S) entfällt die Sperrzeit für den Ticketinhaber,

*   kaum genutzte Angebote wie die “Monatskarte 9 Uhr” oder das “Anschlussticket für Zeitkarten” wurden gestrichen.

Insgesamt wurde mehr als ein Viertel der bisherigen Ticketarten gestrichen, das Tarifsortiment deutlich verschlankt.

01.01.2027: Die Stadt Kaufbeuren und der Landkreis Ostallgäu kommen zum MVV Im Zuge der MVV-Verbundraumerweiterung erweitert sich das MVV-Tarifgebiet zum 01. Januar 2027 um die Stadt Kaufbeuren sowie den Landkreis Ostallgäu und in der Folge auf die zwei neuen Zonen 13 und 14.

Die verbundweit gültigen Tarife für Kinder-Fahrkarten, für die MVV-Fahrrad-Tageskarte und für das 365-Euro-Ticket gelten ab dem 01.01.2027 für das gesamte vergrößerte Verbundgebiet.

Neu: Preiskappung ab Zonen M-12

Neu ist eine Preiskappung über das gesamte Ticketsortiment für besonders lange Strecken: Fahrten, die über die Zonen M-12 bzw. 14 Zonen hinausgehen, haben alle den gleichen Fahrpreis wie für die Zonen M-12.

Ab 01. Januar 2027 löst der MVV-Tarif alle anderen Nahverkehrstarife im Landkreis Ostallgäu und der Stadt Kaufbeuren ab, sodass Fahrgäste mit einem einzigen, durchgehenden Ticket zum Beispiel vom Münchner Marienplatz bis nach Kaufbeuren oder über Füssen zum Schloss Neuschwanstein fahren können. Neben den klassischen Papiertickets und HandyTickets in der App wird auch MVVswipe <http://www.mvvswipe.de/> auf das neue Verbundgebiet ausgeweitet.

Für die Fahrt von München zum Schloss Neuschwanstein benötigen Ausflügler zukünftig eine Gruppentageskarte (für bis zu 5 Personen) für die Zonen M-13 zum Preis von 43,90 Euro. Nach Kaufbeuren benötigen Fahrgäste ab München ein MVV-Ticket für die Zonen M-10, also z. B. für eine Hin- und Rückfahrt eine Single-Tageskarte zum Preis von 27,90 Euro.

Mit dem neuen Digitalrabatt wird die digitale Streifenkarte, zwei Jahre nach Einführung von MVVswipe, künftig günstiger angeboten als die klassische Streifenkarte aus Papier. Die digitale Streifenkarte verbindet die Flexibilität der klassischen Streifenkarte mit den Vorteilen des einfachen digitalen Ticketkaufs.

Auch Fahrgäste, die MVVswipe<http://www.mvvswipe.de/> nutzen, profitieren: Die automatische Fahrpreis-ermittlung erfolgt auf Basis des digitalen Streifenkartentarifs. Wer mit MVVswipe unterwegs ist, muss sich daher weder um die richtige Ticketwahl noch um die erforderliche Anzahl von Streifen kümmern, der passende Fahrpreis wird automatisch berechnet. Gleichzeitig bleiben die bestehenden Kaufmöglichkeiten, beispielsweise an Automaten oder Verkaufsstellen, weiterhin erhalten. Fahrgäste können selbst entscheiden, welcher Vertriebsweg sich für sie am besten eignet.

Folgende Änderungen ergeben sich bei den Fahrscheinen im Bartarif (Auszug):

Die Preise der Einzelfahrkarten für alle Zonenkombinationen bis hinauf zu M-6 bzw. 8 Zonen bleiben konstant.

Der Preis für Einzelfahrten, beispielsweise in den Zonen M-7 bzw. 9 Zonen, steigt um 20 Cent von 18,70 Euro auf 18,90 Euro.

Der Preis der Einzelfahrkarte Kurzstrecke bleibt unverändert bei 2,10 Euro.

Der Preis der Einzelfahrkarte Kind steigt um 10 Cent von 2,00 Euro auf 2,10 Euro.

Der Preis für die Kindertageskarte bleibt unverändert bei 3,80 Euro.

Der Preis der Streifenkarte wird von bisher 18,70 Euro auf künftig 21,00 Euro (digitale Variante: 19,50 Euro) angehoben; der Preis der Streifenkarte U21 von 10,20 Euro auf 10,80 Euro (digitale Variante: unverändert bei 10,20 Euro).

Der Preis der Gruppen-Tageskarte – beispielsweise für die Zonen M-5 – wird von 32,60 Euro auf 33,90 Euro erhöht.

Der Preis der Single-Tageskarte für die Zone M bzw. Zone 1 steigt um

0,70 Euro auf künftig 10,80 Euro.

Der Preis für die MVV-Fahrrad-Tageskarte (bisher 3,70 Euro) wird um 0,10 Euro auf 3,80 Euro angehoben. Zugleich dürfen auf diesem Ticket zukünftig auch bis zu 3 Fahrräder mitreisender Kinder im Alter von 6-14 Jahren mitgenommen werden.

Änderungen bei den Zeitkarten und Abonnements (Auszug): Die Preise der Monatskarten werden durchschnittlich um 4,8 Prozent angehoben. So steigt etwa der Preis der Monatskarte für die Zone M bzw. 2 Zonen von bisher 71,40 Euro auf künftig 74,80 Euro.

Eine Wochenkarte für die Zone M bzw. 2 Zonen kostet künftig 25,80 Euro statt bisher 23,80 Euro, für die Zonen M-5 ist eine Wochenkarte für 87,30 Euro erhältlich (bisher 80,60 Euro).

Die Preise der Monatskarte 65 werden in ähnlichem Maße erhöht wie die anderen Monatstickets. Eine Monatskarte 65 für die Zone M bzw. 2 Zonen kostet künftig 62,30 Euro, und für die Zonen M-5 beträgt der neue Preis 93,00 Euro.

Für Zeitkarten erfolgt die Preisanpassung zu folgenden Zeitpunkten:

  • für Wochen- und -Monatskarten zum 01.01.2027,
  • für Wochenkarten der Ausbildungstarife zum 01.01.2027,
  • für Monatskarten der Ausbildungstarife sowie für Abonnements mit monatlicher Zahlungsweise zum 01.01.2027.

Im neuen Jugend- und Ausbildungstarif entfällt die Unterscheidung nach Altersstufen (AT I/II). Zudem werden die aufgrund des Bayerischen Ermäßigungstickets kaum genutzten Abo-Varianten Schule/Ausbildung SEPA sowie die Monatskarte Ausbildung PLUS abgeschafft. Es wird künftig nur noch eine Wochenkarte und eine Monatskarte geben. Darüber hinaus wird die Berechtigungsprüfung vereinfacht: Minderjährige erhalten den Jugend- und Ausbildungstarif ohne Nachweis. Der Preis für die Wochenkarte in der Zone M bzw. in 2 Zonen wird bei 18,70 Euro und für die Monatskarte bei 54,20 Euro liegen. Für die Zonen M-5 oder 7 Zonen betragen die Preise 49,90 Euro bzw. 144,60 Euro.

Der Preis für das 365-Euro-Ticket für Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende bleibt unverändert. Dieses Ticket wird weiterhin wie gewohnt mit monatlicher Abbuchung (10 x 36,50 Euro) oder auch mit jährlicher Zahlung (1 x 365 Euro) ausgegeben.

Für Studierende, Auszubildende und Freiwilligendienstleistende gibt es das Bayerische Ermäßigungsticket, ein vergünstigtes Deutschlandticket, für 43 Euro pro Monat (Stand 2026). Über eine mögliche Preisanpassung des Deutschlandtickets entscheiden der Bund und die Länder, nicht der MVV.

Aufbrauch- und Umtauschfristen geltender Fahrkarten

  • Fahrkarten des Zonen- und Kurzstreckentarifs

o   Fahrkarten des Zonen- oder Kurzstreckentarifs (Tarifstand 01.01.2026)

können bis zum 31.03.2027 aufgebraucht werden.

o   Fahrkarten des Zonen- oder Kurzstreckentarifs (mit Preisangabe in Euro) können zeitlich unbegrenzt gegen Aufzahlung des Differenzbetrages

umgetauscht oder gegen Bezahlung des tariflich festgelegten Erstattungsentgelts (3 Euro) erstattet werden.

  • Zeitkarten

o   Zeitkarten mit wochenweiser Gültigkeit (Wochenkarte, Wochenkarte Ausbildungstarif I/II) gelten bis zum Ende der Geltungsdauer weiter.

o   Zeitkarten mit monatsweiser Gültigkeit (Monatskarte, Monatskarte 9 Uhr, Monatskarte 65, Monatskarte S, Monatskarte Ausbildungstarif I/II, Monatskarte Ausbildung PLUS AT I/II) gelten bis zum Ende ihrer Geltungsdauer weiter.

  • MVV-Abonnement

o   Bei MVV-Abonnements mit monatlicher Zahlungsweise gelten ab 01.01.2027 die neuen Preise.

Übergangsregelungen für Unternehmertarife in Kaufbeuren und im Landkreis Ostallgäu

  • Im Unternehmertarif ausgegebene Einzelfahrkarten, Mehrfahrtenkarten und Tageskarten verlieren mit Einführung des MVV-Gemeinschaftstarifs zum 01.01.2027 ihre Gültigkeit und werden nicht mehr ausgegeben.
  • Im Unternehmertarif vor dem 01.01.2027 ausgegebene Wochen- und Monatskarten gelten in ihrem Geltungsgebiet bis zum Ende ihrer jeweiligen Geltungsdauer weiter.
  • Im Unternehmertarif vor dem 01.01.2027 ausgegebene Abonnements gelten in ihrem Geltungsgebiet bis zum Ende ihrer jeweiligen Geltungsdauer, längstens jedoch bis zum 31.01.2027 weiter.
  • Im Unternehmertarif vor dem 01.01.2027 ausgegebene Schülerzeitkarten und Zeitkarten des Ausbildungstarifs gelten in ihrem Geltungsgebiet bis zum Ende ihrer jeweiligen Geltungsdauer, längstens jedoch bis zum 31.01.2027 weiter.

Ausführliche Informationen zu den neuen Fahrpreisen:

https://www.mvv-muenchen.de/preise27

Foto: MVV-München

 

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