Stadt Landshut informiert über geltende Regelungen zu Silvester 2024
Wer den Jahreswechsel in diesem Jahr mit Böllern feiern möchte, sollte das nur dort tun, wo es erlaubt ist. Möglich ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern auf Privatgrundstücken außerhalb der historischen Innenstadt, des Burggeländes und der weiteren besonders geschützten Bereiche.
Die Stadt Landshut weist in diesem Zusammengang auf die geltenden Regeln hin. So ist das Zünden von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2, also von Feuerwerkskörpern wie Raketen, Vulkanen, Fontänen, Knallkörpern und Batterien, im Bereich der historischen Innenstadt Landshuts und auf dem Gelände der Burg Trausnitz auch an Silvester 2024 und Neujahr 2025 aus Gründen des vorbeugenden Brandschutzes untersagt. Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Zudem verbietet die bundesweite „Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz“ (1. SprengV) das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden, beispielsweise Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen. Eine interaktive Stadtkarte gibt es unter www.landshut.de/boellerverbot. Dort ist auch ersichtlich, wo außerhalb der Innenstadt das Zünden von Feuerwerkskörpern erlaubt ist und welche Verbotszonen zu beachten sind.
Mit einer farbenfrohen Lasershow bietet die Stadt auch dieses Jahr wieder eine umweltfreundliche und eindrucksvolle Alternative zum traditionellen Feuerwerk. Sie wird an Silvester ab Mitternacht einen stimmungsvollen und sicheren Jahreswechsel einläuten und rund 15 Minuten dauern. Weitere Informationen hierzu sind auf der Website der Stadt zu finden.