Markt Ergolding und EVE packen kommunale Wärmeplanung an
Die Energieversorgung in Bayern soll bis zum Jahr 2040 weitestgehend klima-neutral erfolgen. Ein zentrales Instrument dafür ist die kommunale Wärmeplanung. Dafür setzt der Markt Ergolding auf ein starkes Team: die Energieversorgung Ergolding-Essenbach GmbH (EVE), in Zusammenarbeit mit der Energie Südbayern GmbH (ESB) und der PricewaterhouseCoopers GmbH (PwC).
Mit erfahrenen Partnern zur zukunftsfähigen Energieversorgung
Noch im März 2025 wurde es offiziell – der Markt Ergolding und die EVE gehen gemeinsam die kommunale Wärmeplanung an. Ergoldings Erster Bürgermeister Andreas Strauß freut sich auf die Zusammenarbeit: „Wir möchten herausfinden, wie künftig eine klimaneutrale und wirtschaftliche Wärmeversorgung in unserer Gemeinde aussehen kann und damit für unsere Bürgerinnen und Bürger frühzeitig Klarheit schaffen.“
Zentrales Anliegen der Projektpartner ist, dass sich die kommunale Wärmeplanung an den lokalen Gegebenheiten orientiert und den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger entspricht. Deshalb werden die Einwohner und der Markt Ergolding von Anfang an in den Planungsprozess einbezogen.
Mehrstufiger Prozess für ein passgenaues Wärmekonzept
Nach dem offiziellen Startschuss folgen nun die einzelnen Projektschritte. In einem mehrstufigen Prozess entwickeln die Beteiligten ein passgenaues, nachhaltiges und wirtschaftliches Wärmekonzept für das gesamte Gemeindegebiet– für private Wohngebäude, kommunale Liegenschaften und gewerbliche Gebäude gleichermaßen. Die EVE erhebt zunächst Daten und wertet diese aus, bevor Potenziale analysiert und schließlich konkrete Maßnahmen für eine klimaneutrale Wärmeversorgung in Ergolding definiert werden.
Die kommunale Wärmeplanung bringt keine Pflichten bezüglich der Energie- und Wärmeversorgung für Unternehmen oder Privathaushalte mit sich. Sie soll vielmehr darüber informieren, welche Wärmeversorgungsoption in einem bestimmten Gebiet oder Teilgebiet besonders geeignet ist – sowohl unter technischen als auch wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Sie ist damit eine wesentliche Grundlage für die Gemeindeplanung. Die gesetzlichen Vorgaben zum Heizungstausch sind im Gebäudeenergiegesetz geregelt.