Bericht aus der KABINETTSSITZUNG vom 3. SEPTEMBER 2024

  1. Bayern schafft die Grundlage für die schnellere und flexiblere Ausweisung von Waffen- und Messerverbotszonen (Seite 2)
  1. Zusammenhalt und Solidarität stärken / Bayern startet Bundesratsinitiative zur Entlastung ehrenamtlich organisierter Vereine und Organisationen von der Bürokratie des Mindestlohngesetzes

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  1. Bayern schafft die Grundlage für die schnellere und flexiblere Ausweisung von Waffen- und Messerverbotszonen

Die Bayerische Staatsregierung hat heute die rechtliche Grundlage dafür auf den Weg gebracht, dass künftig schneller und flexibler Waffen und Messerverbotszonen nach dem Waffengesetz für bestimmte öffentliche Orte festgesetzt werden können. Schon bisher hatten die Kommunen die Möglichkeit, nach dem Landesstraf- und Verordnungsgesetz das Mitführen von gefährlichen Gegenständen wie Messern zum Beispiel bei öffentlichen Veranstaltungen zu untersagen. Ein solches Verbot gilt etwa für das Münchner Oktoberfest. Zusätzlich soll für die Sicherheitsbehördenkünftig die Möglichkeit bestehen, an öffentlichen Orten, an denen wiederholt Gewaltdelikte zu beobachten sind, besondere Waffen- und Messerverbotszonen nach dem Waffengesetz auszuweisen. Dies soll jeweils in enger Abstimmung mit der Polizei geschehen.

Das von der Staatsregierung dazu ermächtigte bayerische Innenministerium wird nun umgehend die zur Umsetzung erforderlichen Regelungen erlassen.

 

  1. Zusammenhalt und Solidarität stärken

Bayern startet Bundesratsinitiative zur Entlastung ehrenamtlich organisierter Vereine und Organisationen von der Bürokratie des Mindestlohngesetzes Bayern will das bürgerschaftliche Engagement weiter stärken. Der Ministerrat hat deshalb heute eine Bundesratsinitiative beschlossen, die ehrenamtlich organisierte Vereine und Organisationen von den bürokratischen Lasten des Mindestlohngesetzes befreien soll. An sich sind ehrenamtlich Engagierte vom Anwendungsbereich des Mindestlohngesetzes ausgenommen. Wenn jedoch ehrenamtlich getragene Vereine und Organisationen Personen im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung („Minijob“) anstellen, werden die im Mindestlohngesetz verankerten Dokumentationspflichten ausgelöst.

Dann muss die tägliche Arbeitszeit innerhalb der folgenden sieben Tage aufgezeichnet und diese Dokumentation zwei Jahre lang aufbewahrt werden. Solche bürokratischen Hürden belasten die ehrenamtlichen Vorstände sehr. Zur Lösung des Problems könnten ehrenamtlich organisierte Vereine und Organisationen aus dem Anwendungsbereich der Dokumentationspflichten des Mindestlohngesetzes ausgenommen oder die Frist zur Erstellung der Arbeitszeit-Dokumentation von sieben Tagen auf einen Monat verlängert sowie die Aufbewahrungspflicht dieser Dokumentation von zwei Jahren auf ein Jahr reduziert werden.

gez. Dr. Anton Preiss

 

Foto: Staatskanzlei

 

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