Dringlichkeitsantrag: Haftungsansprüche an die Stadt Landshut oder priv. BauunternehmerInnen?

Dringlichkeitsantrag zum Plenum am 26.05.2023:

Die Stadtverwaltung berichtet, auf welchen Grundstücken in der Münchnerau konterminiertes Aufschüttmaterial verwendet wurde. Können bei positivem Befund auf die Stadt oder die privaten BauunternehmmerInnen Haftungsansprüche zukommen?

Begründung:

Nachdem die Kriminalpolizei konterminiertes Material vorgefunden hat, ist über die bisherigen Kenntnisse zu berichten, auf welchen Grundstücken und bei welchen Baumaßnahmen solches Füllmaterial verwendet wurde.  Zum Schutz der Bevölkerung und der Umwelt sollte hier vollumfänglich informiert und zeitnah öffentliche Aufklärung betrieben werden.

Anja König (SPD)            Gerd Steinberger (SPD)                   Patricia Steinberger (SPD) Falk Bräcklein (mut)

Foto:
SPD Landshut

 

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