„Fundamentaler FEHLSCHRITT“

FREIE WÄHLER-Fraktion kritisiert Bundesregierung wegen Neuausrichtung der Inklusionspolitik

 

MdL Roswitha TOSO:

Finanzierung von Werkstätten für behinderte Menschen gerät in Schieflage

München/Berlin. Seit 1. Januar 2024 gilt die Novelle des Bundesgesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts. Doch bereits zehn Monate später zeigen sich unerwünschte Folgen. „Wegen der Änderung des Gesetzes fehlt Werkstätten für behinderte Menschen künftig viel Geld – ihnen droht der finanzielle Ruin. Die Bundesregierung muss diesen fundamentalen Fehlschritt schnellstmöglich rückgängig machen“, fordert die inklusionspolitische Sprecherin der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion Roswitha Toso in einem Brief an Bundessozialminister Hubertus Heil. Gleichzeitig verweist die Abgeordnete auf ein einschlägiges Antragspaket, das die FREIE WÄHLER-Fraktion gemeinsam mit ihrem Koalitionspartner Ende September in den Bayerischen Landtag eingebracht hat.

Hintergrund: Das neunte Sozialgesetzbuch sah bisher vor, die sogenannte Ausgleichsabgabe unter anderem zur Unterstützung von Werkstätten für behinderte Menschen zu verwenden. Die Abgabe fällt bei Unternehmen ab einer Größe von 20 Arbeitnehmern an, die nicht mindestens fünf Prozent der Stellen mit Schwerbehinderten besetzen. „Wegen der Gesetzesänderung der Ampelkoalition müssen diese Mittel fortan zur Förderung der Beschäftigung behinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verwendet werden. Sie stehen nicht mehr für gezielte Investitionen in Werkstätten für behinderte Menschen zur Verfügung“, kritisiert Toso. Ohne eine Subventionierung durch die Ausgleichsabgabe seien die in Deutschland langjährig gewachsenen Werkstätten jedoch nicht mehr zu finanzieren. „Bereits jetzt entstehen finanzielle Engpässe. Technische Modernisierungen und Bauvorhaben werden zu einer nicht bewältigbaren Herausforderung und können in Zukunft zur Schließung solcher Einrichtungen führen, warnt die Abgeordnete aus dem niederbayerischen Tittling.

Die Bundesregierung dürfe Bürgerinnen und Bürger, für die eine Beschäftigung auf dem freien Arbeitsmarkt ungeeignet sei, nicht vergessen. „Es gibt viele Menschen mit Handicap, die zwar in geringem Umfang einer regulären Tätigkeit nachgehen, in ihrem Alltag allerdings die besondere Betreuung und das soziale Umfeld der Werkstätten benötigen. Für sie kommt eine Vollzeitbeschäftigung im regulären Arbeitsmarkt nicht infrage, da sie ihren Bedürfnissen nicht gerecht wird. Werkstätten für behinderte Menschen bleiben deshalb genau das Instrument, das echte Inklusion ermöglicht“, sagt Toso.

Bayern war das einzige Bundesland, das sich sowohl in der Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung als auch bei der Behandlung im Bundesrat gegen die Abschaffung der subsidiären Verwendungsmöglichkeit der Ausgleichsabgabe gestellt hat. „Nachdem eine Abkehr des Bundes von seinem Kurs wenig wahrscheinlich ist, haben wir nun das Antragspaket zur Unterstützung von Menschen mit Behinderung auf den Weg gebracht. Damit zielen wir auch auf eine stärkere Förderung von Wohnplätzen für Werkstattbeschäftigte ab“, so Toso.

 

Pressefoto:
Roswitha Toso

 

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