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LAVV sucht Mitglieder für seinen Fahrgastbeirat für die 2. Amtsperiode

Der Zweckverband Landshuter Verkehrsverbund, in dem die Stadt und der Landkreis Landshut zusammenarbeiten, ist seit Anfang 2019 mit einem eigenen gemeinsamen Tarif sichtbar. Neben der Tarifzuständigkeit liegen seine Aufgaben hauptsächlich in der Koordination und Kommunikation. Mit der Gründung des LAVV haben Stadt und Landkreis Landshut es unternommen, gemeinsam den ÖPNV zu stärken und bedarfsgerecht weiter zu entwickeln. Die Belange der Fahrgäste stehen dabei im Mittelpunkt.

Deshalb hat die LAVV-Verbandsversammlung beschlossen, einen Fahrgastbeirat einzurichten, der die Interessen aller Fahrgastgruppen abbildet Der Fahrgastbeirat soll den LAVV beraten und als Bindeglied zwischen den Fahrgästen einerseits und den Akteuren des ÖPNV andererseits dienen.  Die Mitglieder sind ehrenamtlich tätig. Es dürfte von zwei bis vier Sitzungen pro Jahr auszugehen sein.

Feste Sitze im LAVV-Fahrgastbeirat haben Einrichtungen und Organisationen wie beispielsweise der VCD, Kreis- und Stadtjugendring, Seniorenverbände. Neben den genannten nehmen auch Vertreter des ÖPNV von Stadt und Landkreis Landshut an den Sitzungen teil.

Daneben sind auch vier Sitze für nicht organisierte Mitglieder vorgesehen, je mit einer Stellvertreterin oder einem Stellvertreter. Melden können sich alle nichtorganisierten Personen, die in Stadt oder Landkreis Landshut wohnen und regelmäßig Busfahrgäste sind.

Haben Sie Interesse? Dann bewerben Sie sich bitte auf einen der vier Sitze für nicht organisierte Mitglieder bis zum 21.06.2023

Der LAVV wird dann aus allen Bewerbungen die vier Mitglieder und die vier Stellvertreterinnen oder Stellvertreter auswählen. Weil ein repräsentativer Querschnitt der Bevölkerung erwünscht ist, gelten folgende Auswahlkriterien: das Alter, das Geschlecht, der Wohnsitz, Beruf/Ausbildung und Vielfahrer/Gelegenheitsfahrer. Folgende Gruppen sollten möglichst vertreten sein: Berufstätige, Hausfrauen/Hausmänner, Vertreterinnen/Vertreter aus dem Bereich Schüler/Auszubildende. Bitte gehen Sie in Ihrer Bewerbung kurz auf die genannten Kriterien ein.

Mit der Bewerbung erkennen Sie an, dass der Rechtsweg ausgeschlossen ist. Außerdem werden personenbezogene Daten verarbeitet und gespeichert. Durch die Ernennung seitens des LAVV beginnt die zweijährige Amtszeit. Der LAVV wird die Mitglieder dann zur konstituierenden Sitzung für die 2. Amtsperiode einladen. Die konstituierende Sitzung findet am 11.07.2023, Beginn 15.00 Uhr, im Großen Sitzungssaal des Landratsamtes statt.

Foto:
Archiv DIESUNDDAS/hjl

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