Grüne fordern KATZENSCHUTZVERORDNUNG – Ehrenamtliche an BELASTUNGSGRENZE

Katzenschutzverordnung im Landkreis dringend nötig.

Um sich über die aktuelle Situation streunender Katzen im Landkreis zu informieren, tauschten sich die Bundestagsabgeordnete Marlene Schönberger und Kreisrat Thomas Maier (beide Bündnis 90/Die Grünen) mit Ilona Wojahn, Leiterin des Tierheims Quellenhof Passbrunn in Reisbach und Präsidentin des Deutschen Tierschutzbunds e.V. Bayern, aus. Alle Anwesenden betonten, dass eine Katzenschutzverordnung im Landkreis dringend nötig ist.

Katzen können sich rasant vermehren: Bereits mit sechs Monaten erreichen Katzen die Fortpflanzungsfähigkeit und können jährlich zwei bis drei Würfe mit jeweils drei bis sechs Jungtieren bekommen. Verwahrloste Katzenkolonien, hungernde Jungtiere und die Ausbreitung von Krankheiten sind die Folge.

Ilona Wojahn setzt sich seit vielen Jahren für die Katzenschutzverordnung ein – nicht nur im Landkreis Dingolfing-Landau, sondern in ganz Bayern: „Ich appelliere an alle Landkreise und Kommunen das Engagement der vielen ehrenamtlichen Tierschützer durch die Verabschiedung einer Verordnung zu unterstützen.“

Auch die Bundestagsabgeordnete Marlene Schönberger sieht dringenden Handlungsbedarf: „Andere Landkreise zeigen, dass es funktioniert: Eine Verordnung erleichtert Registrierung und Kastration der freilebenden Katzen und reduziert so nachhaltig deren Bestand. Statt die Last allein auf Ehrenamtliche abzuwälzen, müssen auch Institutionen und Behörden Verantwortung übernehmen.“ Schönberger fordert Landrat Bumeder und den neu gewählten Kreistag auf, eine entsprechende Verordnung – nach dem Vorbild anderer Landkreise – auf den Weg zu bringen.

Auch auf kommunaler Ebene wird der Handlungsdruck immer größer. Kreisrat Thomas Maier aus Eichendorf betont: „An den ersten Brennpunkten im Landkreis drohen die Probleme für Haus- und Streunerkatzen aus dem Ruder zu laufen. Wir müssen so schnell wie möglich handeln, damit das Problem nicht auf alle Gemeinden übergreift und wir überall die Kontrolle verlieren. Um einen Flickenteppich aus verschiedenen Regeln zu vermeiden, brauchen wir zumindest eine einheitliche Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für den gesamten Kreis.“

In Bayern liegt die Zuständigkeit für Katzenschutzverordnungen bei den Landkreisen und kreisfreien Städten. Bisher haben jedoch nur wenige Kommunen diese Möglichkeit genutzt. Erfolgreiche Beispiele wie der Landkreis Haßberge zeigen, dass Verordnungen wirken: Durch die Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für freilaufende Katzen können Landratsamt und Tierschutz gehaltene Freigänger-Katzen von wildlebenden Katzen unterscheiden und letztere kastrieren.

Wojahn ergänzte: “Damit diese leichtere Variante der Verordnung erfolgreich ist, müssen Freigänger-Katzen kastriert sein, damit sie sich nicht mit freilebenden Tieren fortpflanzen. Wenn es zu viele fortpflanzungsfähige Katzen in einem Gebiet gibt, hilft letztlich nur eine Kastrationspflicht.“

Foto: Elias Keilhauer

weitere Beiträge