ÖDP-Antrag: Nötige MAßNAHMEN im ZUSAMMENHANG mit SCHÄDEN durch MOUNTAINBIKER im WALD

„Leider haben Entwicklungen der letzten Jahre den Druck auf die heimische Natur als Kulisse für die Freizeitnutzung immer weiter ansteigen lassen.

In manchen Bereichen sind die Verhältnisse zu einer erheblichen Belastung für die Schutzbelange der Natur geworden. Bevor dem Wunsch nach der Schaffung von speziellen weiteren Angeboten im Wald nachgekommen wird, sollten zuerst die Probleme im Stadtrat behandelt, Lösungswege diskutiert und dann durch den Stadtrat beschlossen werden“, finden die ÖDP-Stadträte Dr. Stefan Müller-Kroehling und Elke März-Granda. „Eine Behandlung des Themas am Stadtrat vorbei und Informierung durch die Presse wird dem wichtigen Thema nicht gerecht“, so Dr. Müller-Kroehling, der auch auf die seit wenigen Jahren endlich vorliegenden, klareren Ausführungsvorschriften im bayerischen Naturschutzrecht und die auch diesbezüglich geplante Novelle des Bundeswaldgesetzes verweist.

Antrag:

Behandlung nötiger Maßnahmen im Zusammenhang mit Schäden durch Mountainbiken im Wald im Stadtrat

Der Stadtrat möge beschließen:
  1. Den zuständigen Ausschüssen des Stadtrates werden die bisherigen Planungen zu den MountainbikeTrails in den Isarhangleiten, die unlängst über die LZ bekannt gemacht wurden, zur Beratung vorgelegt.
  2. Der Umweltsenat beschäftigt sich im selben Kontext allgemein mit der Problematik des ständig zunehmenden wilden Mountainbikens im Wald abseits geeigneter Wege, auch in geschützten Bereichen wie Waldbiotopen, Schutzgebieten, naturschutzfachlich sensiblen Standorten und erosionsgefährdeten Hängen, wo es zu starken Beschädigungen der Vegetationsdecke kommt. Dazu werden folgende Punkte dargestellt und erläutert:
    1. Die Erfahrungen der Naturschutzwächter und des Gebietsbetreuers im FFH-Gebiet „Leiten der Unteren Isar“ werden ausgewertet und vorgestellt. Über Umfang und Ergebnis erfolgter Belehrungen und Anzeigen wird berichtet, ebenso die getroffenen Konsequenzen.
    2. Bisher ergriffene Gegenmaßnahmen werden vorgestellt.
    3. Die Stadt prüft und beschließt aufklärende und lenkende Maßnahmen wie insbesondere das Aufstellen von aufklärenden Schildern und Verbotsschildern an Stellen mit „Trails“, die keinen geeigneten Weg darstellen. Dies soll zunächst vorrangig dort umgesetzt werden, wo andere

Schutzgüter wie der Biotop- und Artenschutz, der Schutzgebietscharakter, die Schutzwaldeigenschaft oder der Schutz von Bodendenkmälern dies dringend und umgehend erforderlich machen.

  1. Ein Konzept wird erstellt, das aufzeigt, dass es im Wald ausreichend legale Möglichkeiten des Radfahrens gibt, die Rücksicht auf die Belange des Waldes und der Natur allgemein, sowie auch die anderen Erholungssuchenden nehmen.

Begründung:

Bisher wurde der Stadtrat über Planungen zu möglichen offiziellen Mountainbike-Trails weder informiert, noch eingebunden. Es besteht eine stark zunehmende Problematik, durch verschiedene Entwicklungen (Mobilität und Anspruchsverhalten der Freizeitgesellschaft, Elektroantriebe ermöglichen Vordringen in bisher nicht zugängliche Bereiche, Routen-Apps usw. weisen Nutzer auf Bereiche hin, in denen bisher kein oder nur sehr schonender Erholungsverkehr stattfand, usw.).

Selbst im Naturschutzgebiet und FFH-Gebiet findet trotz entsprechender Verbote ein erheblicher Mountainbike-Verkehr statt. Zum Teil sind sogar Markierungen an die Bäume gesprüht, die auf Startpunkte usw. hinweisen sollen. Es kommt zu einer massiven Nutzung auch ungeeigneter Wege bzw. selbst geschaffener „Trails“ abseits von Wegen (vgl. Art. 28 Abs. 1 BayNatschG und Bekanntmachung “Erholung in der freien Natur“).

 

Es kommt durch den Mountainbike-Verkehr in manchen Bereichen durchaus auch zu einer erheblichen Einschränkung der Erholungswirkung für sanfte Erholungsnutzung (Spaziergänger, Wanderer, Naturliebhaber), für den Arten- und Biotopschutz, sowie auch zu Gefährdungen von Fußgängern und Wanderer.

Ferner ist auch in steilsten Lagen teilweise so regelmäßiger Mountainbike-Verkehr abseits von Wegen festzustellen, mit entstandenen massiven „Trails“ (die keinesfalls rechtlich als geeignete Wege einzustufen sind), dass dadurch Schutzgüter des Bayerischen Waldgesetzes wie die Schutzwaldeigenschaft zur Schutz des Waldbodens vor Erosion (Art. 10 Absatz 1 BayWaldG) und weitere Schutzgüter wie der von

Bodendenkmälern gefährdet werden (vgl. Bericht in der LZ zu einem kürzlich neu kartierten Burgstall, durch den ebenfalls Mountainbike-Trails verlaufen).

Bisher versuchte die Stadt sehr extensiv und nur sehr punktuell, dieser Fehlentwicklung zu begegnen (vgl. Abbildung in der Anlage), wird dabei aber der Situation – selbst im Bereich des FFH-Gebiets – nicht Herr (eig. Beobachtung, Gespräche mit Mountainbike-Fahrern, Beobachtungen durch Naturschutzwächter).

Die Rechtslage des Art. 28 Abs. 1 BayNatschG in Verbindung mit der Neufassung der Bekanntmachung des StMUV „Erholung in der freien Natur“ erlaubt entsprechende Maßnahmen zur Aufklärung, Lenkung und Beschränkung auf tatsächlich geeigneten Wegen. Insbesondere können ungeeignete, unzulässige Wege als solche gekennzeichnet und so gesperrt werden.

Diese Maßnahmen sollen auch durch die Stadt geprüft und an den Stellen, wo dies erforderlich ist, umgesetzt werden. Ob ergänzende Angebote geschaffen werden sollten, im Wald und abseits von Wegen, sollte erst nach dieser Behandlung des Themas allgemein eruiert und durch den Stadtrat beschlossen werden.

Dr. Stefan Müller-Kroehling

Elke März-Granda

 

Fotos: Müller-Kroehling

Aufgenommen sind die Bilder im FFH-Gebiet/NSG „Leiten der Unteren Isar“ in steilstem Hangwald. Erkennbar sind massive Fahrspuren, die den blanken Kies freigelegt haben, d.h. schützende Vegetationsdecke und Humusdecke sind hier zerstört.

Anlage: eines der sehr wenigen, alten Schildern zu diesem Thema im Stadtgebiet findet sich bereits am oberen Rand des LSG.

 

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