STAATSREGIERUNG reagiert auf anhaltendes N I E D R I G W A S S E R

Folgen des Niedrigwassers lindern: Innenminister Joachim Herrmann hebt vorübergehend Sonn- und Feiertagsfahrverbot für LKW auf 

Verkehrsminister Christian Bernreiter: Freistaat steht fest an Seite der Wirtschaft und der Logistikbranche

  • Aufhebung bereits ab dem kommenden Wochenende
  • Genaue Regeln werden derzeit erstellt
  • Freistaat steht fest an Seite der Wirtschaft und der Logistikbranche

Aufgrund des anhaltenden Niedrigwassers auf den deutschen Wasserstraßen hebt das Innenministerium das Sonn- und Feiertagsverbot für Lastkraftwagen vorübergehend auf. Die Befreiung wird voraussichtlich bereits am kommenden Wochenende und auch für das Lkw-Fahrverbot an den Samstagen während der Ferienreisezeit gelten. Die konkreten Regelungen werden derzeit noch ausgearbeitet.

Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter: „Mit dieser Maßnahme sorgen wir übergangsweise für mehr Flexibilität im Güterverkehr. Die Lockerung ist ein wichtiger Baustein, um das historische Niedrigwasser auf den Bundeswasserstraßen abzufedern. Wir stehen auch in dieser Situation fest an der Seite der Wirtschaft und unserer Transport- und Logistikbranche! Die Produktion muss weiterlaufen, Wirtschaft und Landwirtschaft sind auf funktionierende Transporte angewiesen.“

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann: „Mit der Aufhebung des Fahrverbots können kritische Güter wie Rohstoffe, Chemikalien und Energieträger auf Straße umgelenkt werden. Wir wollen den Ausfall der Binnenschifffahrt und die Belastung der Wirtschaft so zumindest teilweise auffangen, indem wir für die Speditionen auch am Wochenende kurzfristig Transporte ermöglichen. Unsere Maßnahme kann helfen Lieferketten zu stabilisieren, vor allem wollen wir auch Produktionsstopps in der Industrie verhindern.“

Das anhaltende Niedrigwasser beeinträchtigt insbesondere den Gütertransport auf wichtigen Wasserstraßen. Durch die eingeschränkten Transportkapazitäten auf den Flüssen müssen zunehmend Güter auf andere Verkehrsträger verlagert werden.

Foto: Staatskanzlei

 

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