OCHSENAU im Osten von Landshut: LBV bedauert Entscheidung des Verwaltungsgerichts

Eilantrag zum Stopp der Bebauung abgelehnt – Naturschutzrechtliche Genehmigungen liegen weiterhin nicht vor

Das Verwaltungsgericht Regensburg hat den Eilantrag des bayerischen Naturschutzverbands LBV (Landesbund für Vogel- und Naturschutz), alle Planungen zur Bebauung der Ochsenau im Osten von Landshut zu stoppen, abgelehnt. „Wir bedauern diese Entscheidung, weisen aber darauf hin, dass mit diesem Urteil noch keine Entscheidung in der Hauptsache gefallen ist“, sagt LBV-Geschäftsführer Helmut Beran. In der Verhandlung des Eilantrags wies das Verwaltungsgericht darauf hin, dass weitergehende Maßnahmen wie das Abschieben des Bodens derzeit nicht zulässig sind. Die dazu notwendige Ausnahmegenehmigung nach dem Naturschutzrecht wurde bisher nicht erteilt. Aktuell beschränken sich die Maßnahmen auf das Absammeln und die Umsiedlung von Zauneidechsen. „Nachdem die Stadt Landshut erklärt hat, nicht mit einer Erschließung zu beginnen, bevor die naturschutzrechtlichen Genehmigungen vorliegen, haben wir immerhin einen Teilerfolg erzielt. Weitere Aussagen sind erst möglich, wenn uns eine detaillierte Urteilsbegründung vorliegt“, erklärt Beran.

Im Frühjahr 2023 hat die Stadt Landshut begonnen, streng geschützte Zauneidechsen abzusammeln, um die Fläche für das sogenannte „Grüne Zentrum“ zu erschließen. Daraufhin stellte der LBV einen Eilantrag zum Stopp aller Maßnahmen zur Bebauung der Ochsenau. Aus Sicht des LBV verstößt die geplante Bebauung des fast 50 Hektar großen Magerrasens gegen die Europäische Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH), einer Schutzkategorie von allerhöchstem Rang. „Die Ochsenau ist als zusammenhängendes Ökosystem zu sehen. Es kann nicht angehen, dass einige der wertvollsten Bereiche im Hinblick auf eine mögliche Bebauung bisher nicht als FFH-Gebiet an die EU gemeldet wurden. Das Bauvorhaben würde die wertvollsten Teile der Ochsenau samt ihrer FFH-relevanten Lebensraumtypen zerstören“, so LBV-Geschäftsführer Helmut Beran. „Die Planenden hoffen, dass die einmalige Artenvielfalt auf dem Rest der unbebauten Fläche und auf den vorgeschriebenen Ausgleichsflächen erhalten bleibt. Das ist fachlich nicht nachvollziehbar. Die geplante Bebauung ist für uns damit nicht rechtmäßig.“

Hintergrund

Die Ochsenau im Osten von Landshut ist eine Magerrasen-Fläche mit einer einzigartigen, gut dokumentierten Artenvielfalt. Mit fast 50 Hektar ist sie die mit Abstand größte unter den wenigen verbleibenden Magerrasenflächen entlang der Isar und als Lebensraum von europäischer Bedeutung zu schützen. Vor etwa 20 Jahren wurde die Ochsenau nur teilweise als FFH-Gebiet an die EU gemeldet, obwohl die gesamte Fläche eindeutig als von EU-Recht geschützte Biotopfläche kartiert ist. Der LBV hatte sich daher bereits Ende 2021 an die EU-Kommission gewandt (siehe Pressemitteilung A-79-21). Im Sommer 2022 hatte der LBV außerdem das staatliche Bauamt Landshut und die Regierung von Niederbayern angeschrieben, mit der Bitte, die Planungen vorerst zu stoppen (siehe Pressemitteilung A-80-22).

Anfragen des LBV ignorieren das staatliche Bauamt Landshut und die Regierung von Niederbayern seit Sommer 2022. Deshalb reichte der LBV Anfang März Klage beim Verwaltungsgericht Regensburg ein. Zusätzlich forderte der bayerische Naturschutzverband die Stadt Landshut auf, bis Ende März eine Erklärung abzugeben, nicht mit den Bauarbeiten in der Ochsenau zu beginnen, bis eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Regensburg vorliegt. Nachdem auch die Stadt Landshut diese Anfrage bis heute ignoriert, jedoch im Frühling 2023 mit dem Absammeln von Zauneidechsen auf der Fläche begonnen hat, reichte der LBV einen Eilantrag beim Verwaltungsgerichtshof Regensburg ein, der nun verhandelt wurde.

Foto:
Klaus Leidorf

 

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