Pannermayr: „Kommunen haben A N S P R U C H auf eine aufgabengerechte “FINANZIERUNG“

„Das Motto ‚Auf ein Neues‘ signalisiert Wandel und Kontinuität des 130 Jahre alten Bayerischen Städtetags zugleich.

Der Vorstand ist neu gewählt, unverändert ist jedoch unsere Tatkraft, uns den Herausforderungen und Aufgaben zu stellen“, sagt der wiedergewählte Vorsitzende des Bayerischen Städtetags, Straubings Oberbürgermeister Markus Pannermayr. Er verweist als Schlaglichter auf Kommunalfinanzen, Wohnraummangel, Stärkung der Schullandschaft, Ausbau der Kinderbetreuung, Finanzierung von Krankenhäusern und von Strukturen für Gesundheit und Pflege, Mobilitätswende, bezahlbare Energieversorgung, Wärmewende, Klimaschutz und Klimaanpassung. Die Menschen erleben staatliches Handeln zuallererst als kommunales Handeln. Pannermayr: „In den Städten und Gemeinden entscheidet sich die Zukunft unserer Gesellschaft. Die Städte geben den Menschen Identität und Heimat. Sie setzen das Fundament für ein gedeihliches Zusammenleben der Menschen und ein soziales Miteinander. Nur wenn die Demokratie vor Ort gute Rahmenbedingungen findet, funktioniert ein demokratisches Gemeinwesen und bleibt die Basis für den Freistaat und die Bundesrepublik stabil.“

Pannermayr: „Auf ein Neues heißt nach der Kommunalwahl in den einzelnen Städten und Gemeinden: Wir müssen gemeinsam daran arbeiten, damit unser Freistaat weiter blüht. Dafür muss die kommunale Infrastruktur auf gutem Stand bleiben, die Wirtschaft braucht solide Rahmenbedingungen. Tag für Tag bündeln die Rathäuser die Fülle an Einzelinteressen zu einem gemeinsamen Nenner, um die Voraussetzungen für ein gedeihliches Miteinander der Menschen zu gewährleisten. Auf diesem Geist der Solidarität beruht auch der Bayerische Städtetag: ,Auf ein Neues‘ signalisiert Aufbruchstimmung, sucht unter schwierigen Rahmenbedingungen die Gestaltungsmöglichkeiten im Kommunalen und gibt positive Impulse für die Arbeit in den Rathäusern. In den Herausforderungen vieler Aufgaben spüren wir Kontinuität und gleichzeitig bietet der Neuanfang mit neu gewählten Mandatsträgern im Austausch mit den erfahrenen Wiedergewählten die Chance für neue Ideen und neue Impulse.“

Es wachsen die Aufgaben und steigen die Ausgaben. Daher sind kaum mehr Spielräume für dringend nötige Investitionen vorhanden. Das strukturelle Defizit summierte sich allein in den Jahren 2024 und 2025 bei den bayerischen Kommunen auf insgesamt 10 Milliarden Euro (Diagramm Seite 2 der Anlage). Auch für das laufende Jahr 2026 zeichnet sich ein Rekordminus ab. Die Personalausgaben steigen aufgrund der vereinbarten Tarifsteigerungen stark an. Bei den Sozialausgaben zeigt sich ein enormer Anstieg der Kostenkurve (Diagramme Seite 3 der Anlage). Sowohl bei den direkten Sozialausgaben als auch bei den Kreis- und Bezirksumlagebelastungen gilt: Der Anstieg ist ungebremst. Bei den Steuereinnahmen ist keine Besserung in Sicht, da sich die Ausfallrisiken aufgrund der aktuellen Konjunkturlage deutlich erhöht haben.

Pannermayr: „Für die Investitionen hilft das Sondervermögen des Bundes. Die Sondermittel bieten jedoch keine Lösung für die strukturelle Schieflage der kommunalen Haushalte, die die Städte und Gemeinden nicht selbst verursacht haben. Auch im Freistaat können trotz erheblicher Sparmaßnahmen viele Kommunen keine genehmigungsfähigen Haushalte aufstellen.“ Die Bürgerschaft und die regionale Wirtschaft bekommen die Einschnitte zu spüren, wenn Gebühren steigen, Hebesätze bei Grundsteuer und Gewerbesteuer erhöht werden, Leistungen eingeschränkt, Investitionen in Bauten oder Verkehrsinfrastruktur gekürzt oder geschoben werden müssen. Der Bedarf an Investitionen bei Straßen und Wegen, Schulen und Kindergärten, Krankenhäusern und Pflegeheimen, Brand- und Katastrophenschutz ist enorm. Kommunen müssen bei Investitionen immer mehr in die Verschuldung gehen. Die Schulden der bayerischen Kommunen summierten sich Ende 2025 auf mehr als 21 Milliarden Euro (Diagramm Seite 6 der Anlage). Die Ausgaben für Zins und Tilgung sind eine schwere Hypothek für die kommunalen Haushalte. Investitionen in die kommunale Infrastruktur sind wichtig, können aber auf Dauer nicht über Schulden finanziert werden. Deshalb braucht es eine systematische Verbesserung der Kommunalfinanzen, um die Einnahmenbasis zu stärken und die Ausgabendynamik zu durchbrechen. Pannermayr: „Kommunen haben einen Anspruch auf eine aufgabengerechte Finanzierung – hier ist vor allem der Bund gefordert, Aufgabenkritik zu üben sowie Komplexität und Standards zu reduzieren. Und der Freistaat hat für eine auskömmliche Ausstattung des Kommunalen Finanzausgleichs zu sorgen, damit Kommunen in der Lage sind, ihre Aufgaben zu erfüllen.“

Jung: „Das Motto ‚Wer anschafft, muss bezahlen‘ ist keine leere Formel“

„Die bedrohliche Schieflage in den Haushalten schnürt die Gestaltungsspielräume in den Städten und Gemeinden massiv ein. Viele notwendige Investitionsprojekte können nicht umgesetzt werden. Das Funktionieren der Städte und Gemeinden lässt sich immer weniger sicherstellen. Die finanzielle Schieflage kann langfristig auch eine gesellschaftliche Schieflage nach sich ziehen“, sagt der wiedergewählte erste stellvertretende Vorsitzende des Bayerischen Städtetags, Fürths Oberbürgermeister Dr. Thomas Jung: Der gesellschaftliche Zusammenhalt ist ein hohes Gut. Doch das kann nur gewährleistet werden, wenn auch die Infrastruktur der kommunalen Daseinsvorsorge passt. Die Liste an Herausforderungen von Klimaschutz, Klimaanpassung, Hitzeschutz, Hochwasserschutz, Wohnungsbau, Energieversorgung, Wärmenetze, Integration, Pflege von älteren Menschen ist lang.

Der Schutz der Kommunen vor finanzieller Überforderung ist mit dem Konnexitätsprinzip (Art. 83 Abs. 3 Bayerische Verfassung) in der Verfassung verankert. Jung: „Im Lauf von zwei Jahrzehnten hat sich allerdings immer wieder gezeigt, dass Landtag und Staatsregierung das Konnexitätsprinzip nach dem Motto ‚wer anschafft, muss bezahlen‘ häufig umgehen, indem sie bewusst keine rechtlichen Pflichten definieren, aber faktische Anforderungen stellen oder freiwillige Leistungen in Aussicht stellen.“ So richten sich etwa beim Ganztagsanspruch für Kinder oder beim Klimaschutz die Erwartungen der Menschen an die Kommunen, die allerdings zu unzureichend Finanzmittel bekommen, um die Erwartungen in der Praxis auch erfüllen zu können. Den gesellschaftlichen, demografischen, klimatischen und sicherheitspolitischen Herausforderungen können Kommunen nur gerecht werden, wenn Städte und Gemeinden leistungsfähig sind. Leider sind die Kommunen nicht vor finanzieller Überforderung geschützt. Um enorme Aufgaben zu schultern, benötigen Städte und Gemeinden eine angemessene Finanzausstattung.

Jung: „Falls die kommunalen Einnahmen nicht mehr mit den von Bund und Ländern übertragenen Aufgaben Schritt halten, dann kann die kommunale Selbstverwaltung nicht mehr funktionieren. Der Grundsatz des Konnexitätsprinzips ‚wer bestellt, muss bezahlen‘ darf nicht zur leeren Formel verkommen. Wenn der Bund höhere Standards für Soziales, Ganztagsbetreuung, Kinder- und Jugendhilfe beschließt, müssen auch die finanziellen Mittel gesichert sein. Wenn Bund und Freistaat den Kommunen Aufgaben übertragen, müssen sie dauerhaft finanziert sein. Wer bestellt, muss bezahlen: Wenn man das Konnexitätsprinzip als Kellnerprinzip versteht, dann ist die Bestellung einer Leistung ohne Bezahlung eine föderale Zechprellerei.“

Bund und Länder haben bei der Ministerpräsidenten-Konferenz am 25. Juni 2026 das Problem erkannt und Besserung in Aussicht gestellt: „Ab September soll die Veranlassungskonnexität zum Tragen kommen – allerdings nur für künftige Aufgaben. Für bestehende Aufgaben und Ausgaben hilft das leider nicht. Der Ansatz und die Absichten sind gut, aber es ist noch keine nachhaltige Lösung. Wir brauchen strukturelle Änderungen. Die Kommunen schultern 25 Prozent der staatlichen Ausgaben, sind aber nur zu 14 Prozent an den Steuereinnahmen beteiligt“, sagt Jung. Die Dynamik bei den Ausgaben, gerade auch im Sozialen muss gebremst werden. Kommunen müssen von den ständig steigenden Sozialausgaben entlastet werden. Im Sozialbereich muss ein Hebel angesetzt werden, um die Kostenexplosionen in den Griff zu bekommen. Standards dürfen nicht weiter erhöht werden.

Jung: „Die Fähigkeit zur Resilienz bei Krisensituationen wird weiter gefragt sein, wenn wir die Fülle außenpolitischer Krisenherde sehen. Es wächst die Herausforderung, den Zivilschutz gegen Angriffe von außen oder gegen Sabotage von innen zu stärken. Die Kommunen können solche Herausforderungen anpacken, aber es braucht klare Aufgabenbeschreibungen und eine Kommunikation auf Augenhöhe. Maßnahmen zur Verbesserung des Zivilschutzes kosten Geld und die Finanzierungsverantwortung liegt hier beim Bund. “

Ilg: „Mehr Eigenverantwortung und Beinfreiheit für Kommunen“

Das Prinzip der Subsidiarität gibt dem demokratischen Gemeinwesen eine stabile Grundlage und ist ein Erfolgsmodell, sagt der Hersbrucker Bürgermeister Robert Ilg, neu gewählter zweiter stellvertretender Vorsitzender des Bayerischen Städtetags: „Die Städte und Gemeinden sind die Basis, übergeordnete staatliche Instanzen greifen nur dann ein, wenn kleinere Einheiten eine Aufgabe nicht selbst bewältigen können. Eigenverantwortung und Dezentralisierung bringen funktionstüchtige Strukturen.“ In der Bayerischen Verfassung ist dies seit nunmehr 80 Jahren festgelegt: „Die Selbstverwaltung der Gemeinden dient dem Aufbau der Demokratie in Bayern von unten nach oben.“ Die Bayerische Gemeindeordnung formuliert diese Kernaussage nüchtern und bündig: „Die Gemeinden sind die Grundlagen des Staates und des demokratischen Lebens.“ Ilg: „Dieses Prinzip muss mit Leben erfüllt werden. Kommunen müssen handlungsfähig bleiben. Sie brauchen mehr Beinfreiheit und Eigenverantwortung in ihren Entscheidungen.“

Städte und Gemeinden sind ständig auf dem Weg, um pragmatische Lösungen für immer neue Herausforderungen zu finden. Ilg: „Ein verlässliches Fundament für das Krisenmanagement ist, wie etwa die Bewältigung der Corona-Pandemie gezeigt hat, das konstruktive Zusammenwirken von Bund, Freistaat und Kommunen, eine stabile Infrastruktur, eine leistungsfähige Krankenhauslandschaft und die funktionstüchtige kommunale Daseinsvorsorge.“ Städte und Gemeinden sind handlungsfähig und resilient wegen des Fachwissens und der Erfahrung von verantwortungsbewussten Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern, umsichtigen Stadt- und Gemeinderäten, dem professionellen Personal in den Verwaltungen und den vielen ehrenamtlich Tätigen. Ilg: „Kommunen können gestalten, aber sie brauchen eine auskömmliche Finanzierung. Und: Man muss Kommunen auch machen lassen und sollte überflüssige Bürokratie reduzieren.“

Das Motto „Auf ein Neues“ hat auch das Miteinander mit der Staatsregierung und dem Bayerischen Landtag im Blick. Ilg: „Die Kommunen sind offen dafür, dass wir wieder mehr zusammen denken und zusammen handeln. Wir mussten leider feststellen, dass in den letzten Jahren manches in eine Schieflage gerutscht ist. Das Grundvertrauen in die kommunale Aufgabenerfüllung muss wieder stärker werden. Eine verlässliche Partnerschaft zwischen Freistaat und Kommunen beruht auf Vertrauen. Herausforderungen lassen sich besser bewältigen, wenn zusammen gedacht und gehandelt wird. Die Dinge laufen besser, wenn bei der Gesetzgebung die kommunale Ebene früh gehört wird und mit ihren Einschätzungen ernst genommen wird. Der Blick aus der kommunalen Praxis schärft das Bewusstsein für Regelungen, die sich umsetzen lassen.“ Hemmende Bürokratie lässt sich bereits im Entstehungsprozess von Gesetzen, Verwaltungsvorschriften und Förderprogrammen eindämmen, wenn die kommunalen Spitzenverbände rechtzeitig eingebunden sind. Leider erschweren kurze Anhörungsfristen eine seriöse Prüfung und Beurteilung von Vorhaben. Ilg: „Wenn wir Sachverhalte zusammen betrachten und zusammen darüber nachdenken, kommen wir zu besseren Lösungen und ersparen uns spätere Korrekturen und Reparaturen.“

Digitalisierung und die Nutzung von KI sind auch für die Kommunen wichtige Zukunftsfelder. Ilg: „Beim Ausbau der Digitalisierung müssen wir mehr auf Zentralisierung und Standardisierung setzen. Dabei geht es um Tempo, aber auch um Gründlichkeit und Seriosität in der Entscheidungsfindung.“

Das Modellregionengesetz unter dem Leitspruch „einfach-mal-machen-Gesetz“ wollen die Kommunen beim Wort nehmen. Ilg: „Die Kommunen erwarten von den betroffenen Ministerien bei der Zulassung von Projekten Aufgeschlossenheit. Der Experimentierwille darf nicht ausgebremst werden. Gute Ideen müssen eine Chance erhalten. Wir müssen auch lernen, mit dem Scheitern eines Experiments umzugehen.“

Foto:
Pannermayr priv. (Stadt Straubing)

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